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Adexa-Info
Rentenansprüche von Frauen: „Deutschland ist Schlusslicht“
Meilenweit entfernt von der Geschlechtergerechtigkeit
Die Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) zeigt: Im Schnitt beträgt die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern 25 Prozent. Mit lediglich zwei Prozent ist der Unterschied in Estland am geringsten. Überdurchschnittlich im negativen Sinne sind dagegen auch die Niederlande mit 42 Prozent, Österreich mit 39 Prozent und Frankreich mit 33 Prozent.
Dass Deutschland das Schlusslicht bildet, liege nicht am hiesigen Rentensystem, sondern am deutschen Arbeitsmarkt, so die OECD-Expertin Monika Queisser. Sie warnt auch, dass die aktuelle Lohnlücke von immerhin noch 21 Prozent dazu führen wird, dass sich die Schere zwischen Frauen- und Männerrenten nicht so schnell schließen wird. Daher sei die Gefahr von Altersarmut für berufstätige Frauen groß.
Als eine Möglichkeit, dieser Gefahr zu begegnen, schlägt die OECD-Studie ein gemeinsames Rentensystem für abhängig Beschäftigte, Selbstständige und Beamte vor.
Mehr steuerpflichtige Rentner
2020 wird fast jeder vierte Rentner steuerpflichtig sein; die Zahl erhöht sich im kommenden Jahr nach Schätzungen um 51.000 auf dann 5,12 Millionen. Das ergab eine Anfrage von Matthias W. Birkwald, Rentenexperte bei der Partei Die Linke, beim Bundesfinanzministerium. Der Grundfreibetrag liegt im kommenden Jahr bei 9408 Euro, bezogen auf alle Einkommensarten. Beim Renteneintritt im Jahr 2020 müssen Neurentner 80 Prozent ihrer Rentenbezüge oberhalb dieses Freibetrags versteuern.
Ein Grund für den Anstieg ist eigentlich positiv: Denn zum 1. Juli 2020 werden sich voraussichtlich die Renten im Westen um 3,15 Prozent und im Osten um 3,92 Prozent erhöhen.
BFH-Richter zur Doppelbesteuerung: verfassungswidrig
Unterdessen hat Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof (BFH), das seit 2005 gültige Besteuerungsmodell von Rentenbeiträgen und Rentenbezügen für „evident verfassungswidrig“ erklärt. Betroffen sind laut Medienberichten Arbeitnehmer der Jahrgänge 1973 und jünger, die ab 2040 in Rente gehen. Sie müssen ihre Altersrente dann dauerhaft in voller Höhe versteuern, profitieren aber nur 15 Jahre von der vollen Steuerbefreiung auf die Rentenbeiträge ab dem Jahr 2025.
Ein Beispiel: Ein Beschäftigter Jahrgang 1975, der ab 1995 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, musste diese zehn Jahre lang voll versteuern. Seitdem kann er einen um jährlich 2 Prozent steigenden Anteil der Beiträge als Vorsorgeaufwendung absetzen: von 60 Prozent im Jahr 2005 bis 100 Prozent ab dem Jahr 2025. Geht der Arbeitnehmer 2042 mit 67 Jahren in Rente, werden dauerhaft 100 Prozent seiner Rente besteuert. Ein klassischer Fall von Doppelbesteuerung!
Dies ist übrigens nicht erst Richter Kulosa im Jahr 2019 aufgefallen, sondern schon 2007 dem Rentenexperten Bert Rürup und dem damaligen Chef der Rentenversicherung Herbert Rische. Ihre Kritik an der Übergangsregelung mit unterschiedlichen Zeiträumen und der daraus resultierenden Zweifachbesteuerung hatten sie den damaligen Finanz- und Wirtschaftsministern Peer Steinbrück und Franz Müntefering (beide SPD) in einem Brief mitgeteilt, der aber offenbar ignoriert wurde.
Für weibliche Beschäftigte ab 45 Jahren und jünger, die ja oft ohnehin keine üppigen Rentenansprüche erwerben, ist dieser Umstand natürlich besonders brisant! |
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