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- DAZ 49/2019
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Pharmazeutisches Recht
Bundesrepublik Deutschland
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VII: Lorazepam
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. November 2019 (BAnz AT 21.11.2019 B2) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. November 2019 abgedruckt.*
Folgendes Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wird eingeleitet:
Anlage VII (Austauschbarkeit von Arzneimitteln) – Teil A (Lorazepam)
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Lorazepam
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. November 2019 (BAnz AT 21.11.2019 B3) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. November 2019 abgedruckt.*
Folgendes Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wird eingeleitet:
Anlage IX (Festbetragsgruppenbildung) – Lorazepam, Gruppe 1, in Stufe 1 (Aktualisierung)
Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt L: Klinische Studien
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 21. November 2019 (BAnz AT 21.11.2019 B4) ist eine „Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 12. November 2019 abgedruckt.*
Folgendes Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wird eingeleitet:
Abschnitt L (Klinische Studien) – §§ 37 und 39
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 28. November 2019 (BAnz AT 28.11.2019 B6) ist eine „Bekanntmachung Nr. 463 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Oktobber 2019 abgedruckt.*
Nordrhein-Westfalen
Apothekerkammer: Änderungen von Richtlinien
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 20. November 2019 folgende Änderungen von Richtlinien beschlossen:
- „Richtlinien für Apotheker(innen) zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode: Y9SC3)
- „Richtlinien für Pharmazeutisches Personal mit Ausnahme von Apothekerinnen und Apothekern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode: L4NM8)
- „Richtlinien für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte/Apothekenhelfer(innen) zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode: P9LE3)
- „Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein“ (Webcode: U7BR6)
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Sachsen-Anhalt
Apothekerkammer: Neufassungen von Richtlinien
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat in ihrer Sitzung am 20. November 2019 folgende Neufassungen von Richtlinien beschlossen:
- „Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker“ (Webcode: N9GD5)
- „Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Pharmazeutisch-technische Assistenten und Pharmazeutische Assistenten“ (Webcode: B3DK2)
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* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.
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