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Arzneimittel sind lebensnotwendig
Sanacorp fordert Steuersenkung
Ab dem 1. Januar 2020 gilt auf Damenhygieneartikel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Der reduzierte Satz gilt für viele Produkte, die der Grundversorgung dienen, und der Gesetzgeber ist zu dem Schluss gekommen, dass Damenhygieneartikel auch diesen Dingen des täglichen Bedarfs zuzurechnen sind. Der Großhändler Sanacorp hält dies laut einer Mitteilung für einen überfälligen und richtigen Schritt. Für Sanacorp greift die Entscheidung aber viel zu kurz und ist daher höchstens als Symbolpolitik zu bezeichnen. Denn im Gegensatz zu vielen trivialen Dingen mit ermäßigtem Steuersatz, wie Schnittblumen oder frischen Adventskränzen, gelte in Deutschland immer noch der volle Mehrwertsteuersatz auf lebenswichtige Arzneimittel, heißt es in der Mitteilung. Diese seien, nach Dänemark und Bulgarien, sogar mit dem dritthöchsten Mehrwertsteuersatz in der gesamten EU belegt. Dr. Herbert Lang, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp, erklärt dazu: „Der Gesetzgeber muss hier dringend einen längst überfälligen, substanziellen Kurswechsel vornehmen und die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Arzneimittel verfügen.“ |
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