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DAZ aktuell
Anreize für neue Antibiotika
Änderungsantrag geplant
Nach der 2011 eingeführten frühen Nutzenbewertung muss jedes neue Arzneimittel seinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen. Je größer der Zusatznutzen, desto besser sind die Argumente der Hersteller in den anschließenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über den Erstattungsbetrag. Von dieser Regelung ausgenommen sind bislang einzig die Orphan Drugs: So lange der Jahresumsatz mit diesen Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen 50 Mio. Euro nicht übersteigt, gilt der Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Nun könnte eine zweite Ausnahme für Reserveantibiotika folgen. Eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) sieht vor, dass bestimmte Antibiotika künftig nicht mehr den Prozess der Nutzenbewertung durchlaufen müssen. Auch ihr Mehrwert soll automatisch als belegt gelten. So will man Anreize setzen für eine kontinuierliche Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Konsentiert ist der Änderungsantrag allerdings noch nicht. Noch ist etwas Zeit: Das GKV-FKG soll Mitte Februar 2020 im Bundestag beschlossen werden. |
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