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Beschwerde gegen Apothekentest

Hustensafthersteller kritisiert journalistische Arbeitsweise des Hessischen Rundfunks

eda | Am Montag vor einer Woche war es mal wieder so weit: Ein Verbrauchermagazin nahm sich die Apotheken vor. In der Sendung „Die Ratgeber“ des Hessischen Rundfunks ging es um die Preisunterschiede zwischen Apotheken und Drogeriemärkten. Doch diesmal blieb der Beitrag nicht ohne Folgen: Andreas und Stefan Thenn, Geschäftsführer von Med Pharma Service, dem Hersteller des Husten­saftes „Broncho-Sern“ haben einen offenen Brief verfasst. Sie kritisieren nicht nur die Darstellung ihres Produktes, sondern auch die „Diffamierung eines so wichtigen Berufsstandes“ wie den der Apotheker.

Hustensaft, Erkältungstee und Meerwassernasenspray wurden für den Preisvergleich in der Sendung „Die Ratgeber“ im Hessischen Rundfunk herangezogen – mit dem Ergebnis, dass die ausgewählten Produkte in den Apotheken (wie nicht anders zu erwarten) teurer als in den Drogeriemarktketten waren.

Preisvergleich zwischen Apotheken und Drogeriemärkten

„Doch sind sie auch genauso gut? Und worin unterscheiden sie sich?“, sollte der Beitrag darüber hinaus klären. ­Dafür standen mehrere Passanten als Testkäufer sowie Prof. Gerd Glaeske, Arzneimittelexperte von der Universität Bremen, bereit.

Die Preise ausgewählter Präparate wurden auf die Menge bezogen verglichen. So kostet der Spitzwegerich Hustensaft V der Rossmann-Eigenmarke Altapharma 0,95 Euro bezogen auf 100 ml, während der „Broncho-Sern ­Sirup“ von Truw aus der Apotheke mit 6,60 Euro pro 100 ml zu Buche schlägt.

Glaeske klärt die ersten Zweifel der Testkäufer bezüglich Preis und Leistung auf: „Das ist der gleiche Wirkstoff. Es ist der Extrakt aus Spitzwegerich.“ Doch vor dem Hintergrund, dass es sich beim Spitzwegerich Hustensaft V der Rossmann-Eigenmarke um einen Dickextrakt handelt und bei „Broncho-Sern Sirup“ um einen Fluidextrakt, schränkt er ein: „Es ist nicht genau identisch vergleichbar, weil es unterschiedliche Herstellungswege sind für den Extrakt.“ Weil aber das Mittel gleich sei – Spitzwegerich als Wirkstoff in beiden Hustensäften – ist aus seiner Sicht nichts dagegen einzuwenden, den Hustensaft aus der Drogerie zu nehmen, „zumal er deutlich günstiger ist“. Die Stimmung der Passanten verschlechtert sich – der Ton gegenüber Apotheken wird rauer: „Ich finde es eine Frechheit, dass man so gesehen abgezogen wird in der Apotheke.“ Glaeske versucht am Ende des Beitrages die Preisunterschiede zu erklären. Apotheken hätten als Einzelhandelsunternehmen schlechtere Einkaufskonditionen als große Drogeriemarktketten. Weshalb Apotheken aufgrund ihres Versorgungsauftrages und der Beratungspflicht beispielsweise einen größeren Aufwand an Fachpersonal haben und in vielen Fällen auch Patienten betreuen und informieren ohne Umsatz zu generieren, bleibt den Zuschauern verborgen.

Thenn-Brüder wehren sich

Das wollen die Brüder Andreas und Stefan Thenn so nicht stehen lassen. Die Geschäftsführer der Berliner Med Pharma Service finden die Darstellung ihres Hustensaftes „Broncho-Sern“ in der Sendung des Hessischen Rundfunks unangemessen. In einem offenen Brief an den Intendanten des Hessischen Rundfunks, Manfred Krupp, sowie an dessen Fernseh­direktorin, machen sie ihrem Unmut Luft. Sie sehen durch das Vorenthalten wichtiger Informationen und daraus abgeleiteter Falschinforma­tionen ­darüber hinaus „eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht“.

Sie rechnen vor, dass die Anwender bei Einnahme der für einen Erwachsenen empfohlen Tagesdosis ihres Apothekenpräparates ein höheres Äquivalent an Spitzwegerichkraut einnehmen als mit dem Drogerieprodukt. Dementsprechend sei ein Vergleich auf der Basis Preis pro Volumen „in hohem Maße unwissenschaftlich und wettbewerbsverzerrend“.

Und weiter heißt es: „Explizit stellt der Beitrag heraus, dass der Laie keinen Unterschied erkennen kann. Das ist der Grund, warum es Apotheken gibt: Hier arbeiten ausgebildete Fachleute, die den Unterschied erkennen und den Kunden auch bei einem vermeintlich einfachen Präparat wie z. B. Hustensaft beraten können.“

Die Brüder Thenn kritisieren die journalistische Arbeitsweise des Fernsehsenders: „Für den Hessischen Rundfunk als gebührenfinanzierte Anstalt des öffentlichen Rechts können wir nur schwer nachvollziehen, wie eine derartige Diffamierung eines so wichtigen Berufsstandes ohne Einordnung gesendet werden kann. […] Es ist in den letzten Jahren gängige Praxis geworden, besonders billige Produkte in Ratgebermagazinen ­vorteilhaft dazustellen. Ob das pauschal die Interessen der Verbraucher widerspiegelt sei dahingestellt. Mit schlecht recherchierten Falschinformationen bewährte Produkte und die Apotheke als wichtiges Element der Gesundheitsversorgung zu schädigen, kann nicht im Interesse der Verbraucher sein.“ Neben dem offenen Brief will Med Pharma Service auch die Fachkreise per Außendienst in­formieren. |

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