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Verhandlungen haben begonnen
Erste Tarifrunde für Sachsen
Seit über 20 Jahren gibt es für die Apothekenangestellten in Sachsen keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich regelt. Der SAV empfiehlt aktuell noch eine Orientierung am Gehaltstarif, den Adexa und ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) miteinander schließen. Dieser gilt für ganz Deutschland – mit Ausnahme von Nordrhein und dem Freistaat Sachsen. Vergangene Woche hatten Adexa und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) mitgeteilt, dass bei ihnen im November Tarifverhandlungen anstehen. Und nun soll auch Sachsen einen unmittelbar geltenden Tarifvertrag für Apothekenangestellte erhalten. Anfang Oktober trafen sich SAV und Adexa in Leipzig zu einem ersten Gespräch. Wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung erklären, ging es um die möglichen Inhalte eines Rahmentarifvertrages. Konkret nennen sie Aspekte des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitszeiten und Jahresarbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch, Notdienstbereitschaft und Ansprüche auf Fortbildung. Weiter wollten sich die Verhandlungspartner jedoch nicht äußern. |
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