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„Die Software kann das wohl“
KBV zu Wirkstoffverordnungen
Wirkstoffverordnungen würden Apothekern in vielen Fällen das Leben leichter machen, weil sie sich so manche Rücksprache mit dem Arzt ersparen könnten. Es gibt dann nämlich keinen Preisanker. Deswegen empfehlen viele Kassenärztliche Vereinigungen auch, Wirkstoffe zu verordnen. Das Schwesterportal des DAP, das DeutscheArztPortal, wollte wissen, inwiefern Ärzte diesem Rat nachkommen – es sind nur wenige. Ihre Software lasse das nicht zu, sagten 34 Prozent der befragten Ärzte. Dem widerspricht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ein Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online: „Die Praxisverwaltungssoftware kann das sehr wohl. Wirkstoffverordnungen sind immer über das Freitextfeld möglich. Einige Systeme bieten auch direkt die Möglichkeit der Wirkstoffverordnung an.“ Zudem weist der Sprecher in diesem Zusammenhang noch darauf hin, es sei nicht vorgesehen, dass die Apotheke den Arzt kontaktieren muss, wenn der Preisanker überschritten wird. Das sei im neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung so nicht enthalten. Nach Lesart der KBV könne der Apotheker auch das mit den bekannten Sonderkennzeichen lösen. |
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