Deutscher Apothekertag 2019

Alles oder nichts

Bundesgesundheitsminister Spahn lässt den Apothekern keine Wahl

eda | Zwischen seiner Mexiko- und Afrika-Dienstreise sei der Deutsche Apothekertag in Düsseldorf ein Höhepunkt, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Delegierten am Freitag. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage stellten die meisten Zuhörer wohl zu Recht infrage. Denn für Spahn war sein zweiter Auftritt vor der Vollversammlung alles andere als ein Besuch bei Freunden. Nach dem mehrmals veränderten Leitantrag zwei Tage zuvor, galt es für den Minister die Apotheker wieder auf Linie zu bringen – und ihnen nachdrücklich klarzumachen, dass sie sich ansonsten andere politische Partner für Gesetzesinitiativen suchen müssten.

Während vor einem Jahr beim Apothekertag in München der Auftritt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch eine Art Erstkontakt für die meisten Delegierten darstellte, wusste man in diesem Jahr ungefähr, was einen erwarten wird. 2018 musste Spahn noch klarstellen, dass er ein Rx-Versandverbot sowohl politisch als auch persönlich für aussichtslos halte. In diesem Jahr ging es darum, wie er diese Entscheidung bzw. Einschätzung vor dem Hintergrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für sein Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) begründet.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Abweichend vom ansonsten üblichen Protokoll war der Auftritt des Ministers für Freitag, also dem dritten Tag in der Antragsdebatte terminiert. Weshalb die nicht unbedeutenden Grußworte diesmal erst zum Schluss kamen, wurde nicht offiziell begründet. Vielleicht lag es an der Sitzungs­woche im Deutschen Bundestag, vielleicht an anderen Terminverpflichtungen, vielleicht war es aber auch alles genau so bewusst organisiert, damit die Delegierten zwei Tage Zeit hatten zu diskutieren und ihre Kritik nicht ungefiltert an den Minister weitergeben konnten. Nicht im Protokoll vorgesehen waren die Änderungsanträge zum Leitantrag, mit denen der Bundesratsbeschluss pro Rx-Versandverbot noch nachträglich eingearbeitet werden konnte. Dieses deutliche Zeichen hatte auch der Minister bereits wahrgenommen. Doch zunächst versuchte er, sich davon nichts anmerken zu lassen.

Heimat und flächendeckende Versorgung: „Wir sind uns doch im Ziel einig“

Seine Rede leitete er mit etwas ein, das „immer wichtig bei jede Apotheker-Veranstaltung sei“: Bei allen Fragen würde es um die flächendeckende Versorgung gehen und zwar sowohl auf dem Land als auch in den Stadtteilen. „Wir sind uns doch im Ziel einig“, so Spahn. Auch in städtischen Zentren gebe es unattraktive Lagen, in denen Apotheken benötigt werden. Für diesen Einstieg erhielt er Applaus. Heimat seien für ihn Bäcker, Metzger, Einzelhändler, Ärzte und Apotheker. Es würde zum Selbstverständnis des ländlichen Raumes zählen, dass darauf nicht verzichtet werden könne.

Doch es könne nicht alles so bleiben, wie es ist. Warum, führte er nicht weiter aus und beförderte seine Rede damit zum Thema Digitalisierung. Bei diesen Fragen würden viele im Gesundheitssystem diskutieren, „ob“ Digitalisierung notwendig wäre. Immerhin und mit Blick auf die Beschlüsse von Apothekertagen und ABDA-Mitgliederversammlungen wäre dieser Berufsstand schon bei der Frage, „wie“ Digitalisierung umgesetzt werden könne, angekommen. Dabei sei Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern ein wirksames Mittel zum Zweck einer besseren Versorgung.

Doch seiner Meinung nach gibt es auf diesem Feld noch sehr viel Potenzial. Sein Vergleich in dem Zusammenhang verwundert: „In Afrika werden rund eine Milliarde Menschen auf konventionellem Wege nicht erreicht.“ So müsse man sich im dortigen Gesundheitssystem mit „mobile health“ beschäftigen. Daraus leitet der Minister ab: „Viele Bürgerinnen und Bürger wollen Digitalisierung nutzen. Nicht nur Schrittzähler, sondern mehr. Alles das, was ihnen Erleichterung und Therapie verschafft.“ Spahn wolle daher Digitales und Analoges zusammenbringen. Von Anfang an müsse das E-Rezept „richtig gemacht“ werden und die Souveränität der Patienten gewahrt bleiben. Er sei froh, dass es Modellprojekte gibt. Künstliche Intelligenz könnte er sich bei der Überprüfung von Wechselwirkungen vorstellen.

Einfach loslegen statt immer so viele „Abers“

Auf all das wolle er nicht warten, bis es die „180-prozentige Lösung“ gibt. Nur beim Thema Datenschutz sollten es wenigstens 200 Prozent sein. „Warum fliegen die einen bald auf den Mars, während wir noch nicht mal das E-Rezept können“, stellt er zur Frage und beantwortet sie gleich selbst: „Weil wir auf dem Mars eine grüne Wiese haben, während das E-Rezept in einem komplexen System entsteht.“ Um die Vor-Ort-Apotheken von Anfang an mit einzubinden und ihre Vorteile herauszustellen, sei es daher wichtig, die Botendienstregelung in dem Zusammenhang zu erleichtern. „Keiner muss Botendienst machen. Aber wer es will, der soll es können“, so Spahn.

In der Honorarfrage würde mit dem VOASG ein wichtiger, erster Schritt weg von der Packung gelingen. Doch Spahn nehme an dieser Stelle immer erst die ganzen „Abers“ aus dem Berufsstand wahr. Genau so die Debatte rund um die Grippeimpfung: Während es nach dem Apothekertag 2018 zu einem Shitstorm kam, müsste man im Rahmen von Modellprojekten doch erstmal schauen, ob so etwas funktioniert, ob die Impfquoten verbessert und Arztpraxen entlastet würden.

„Nicht ich habe die Gleichpreisigkeit gekippt“

Als Nächstes räumte Spahn mit einer Mär auf: „Es heißt immer, mein Gesetz würde die Arzneimittelpreise freigeben. Ich frage mich, wo waren die Leute, die das behaupten, die letzten drei Jahre?“ Nicht Spahn, sondern der Europäische Gerichtshof habe die Arzneimittelpreisbindung aufgehoben. Er würde hingegen versuchen, den Zustand vor dem EuGH-Urteil im GKV-Bereich wieder herzustellen. Auch die vorgesehene Streichung von Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes sei doch nur eine Reaktion auf das Urteil und ein Ankommen in der Realität: „Der 78er ist doch seitdem nicht mehr existent.“ Der Minister will eigenen Angaben zufolge „das möglich machen, was möglich ist“. Egal, welchen Weg man einschlage: Ein europäisches Gericht werde sich auf jeden Fall noch mal damit beschäftigen.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Bezüglich eines Rx-Versandverbotes habe das Bundesjustizministerium, quasi als Hausanwalt des Bundeskabinetts, europarechtliche Bedenken signalisiert. Damit müsse man in der Bundesregierung umgehen. Als Ergebnis existiere nun der Entwurf für das Apothekenstärkungsgesetz. Bei neuen Verfahren vor dem EuGH könnte man die Regelung „gut verargumentieren“.

Es sei einfach als Bundesrat zu sagen, man wolle das Rx-Versandverbot. Wenn das Länderparlament davon tatsächlich überzeugt sei, soll es doch eine eigene Gesetzesinitiative auf den Weg bringen. Doch dann würde Spahn in Berlin jegliche Arbeit einstellen. „Das meine ich ernst“, schließt er seine Rede ab.

Funke: „Ein bisschen Gleichpreisigkeit geht nicht“

Etwas mehr als 1,5 Stunden nahm sich Jens Spahn Zeit – für die Rede und die anschließende Diskussion mit den Delegierten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt moderierte das Frage-Antwort-Format. Jeder Delegierte hatte zwei Minuten Zeit für seine Ausführungen.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke eröffnete die Fragerunde mit einem Vergleich, für den sie viel Applaus erhielt: „Herr Minister, Sie haben uns Gleichpreisigkeit versprochen. Doch bei der Gleichpreisigkeit ist es wie bei einer Schwangerschaft: ‚ein bisschen‘ gibt es nicht.“

Gabriele Overwiening, Präsidentin der Kammer Westfalen-Lippe, begann ihre Wortmeldung mit einem Verweis auf das neue Feld der pharmazeutischen Dienstleistungen. Sie freue sich auf diese neue Säule. Zugleich wolle sie wissen, wie dabei eine Dynamisierung des Honorars funktioniere.

Nordrheins Verbandschef Thomas Preis kam nach seinen zustimmenden Ausführungen zum Thema Digitalsierung auf die kritische Frage, wie denn das Bundesjustizministerium zu seiner Einschätzung komme, dass ein Rx-Versand­verbot nicht EU-rechtskonform sei.

Auf Funkes Einwand, ein bisschen schwanger gehe nicht, antwortet Spahn: „Halten Sie es für besser, dass 100 Prozent des Marktes bonusbehaftet sind oder nur 10 Prozent?“ Er wolle Dinge verändern und nicht nur verkünden. Ein Rx-Versandverbot wird vom Bundesjustizministerium für europa- und verfassungsrechtlich bedenklich gehalten. „Und nur das ist für uns bindend“, macht Spahn bezogen auf den Einwand von Thomas Preis nochmal deutlich, ohne eine detailliertere Begründung.

Im Hinblick auf die pharmazeutischen Dienstleistungen sieht er die Apothekerschaft in der Pflicht, erst einmal konkrete Vorschläge zu machen und Tätigkeiten zu definieren, bevor man sich über das Honorar unterhalte.

Warum man dem Apothekensystem mit der Arzneimittelpreisbindung nun auch die letzte tragende Säule nehme, will ein anderer Delegierter von Spahn erfahren. Der Minister wiederholt: Nicht er habe die Arzneimittelpreisbindung abgeschafft, sondern der EuGH. Er versuche sie hingegen für einen Großteil des Marktes wieder herzustellen. Dabei wolle er sich nicht mit einem Rx-Versandverbot die Anerkennung bei den Apothekern verdienen und am Schluss von einer La Ola aus dem Saal getragen werden.

Auch der Pharmaziestudent und Initiator der Petition für ein Rx-Versandverbot Benedikt Bühler trat ans Mikrofon und fragte, wie denn das Ministerium zur Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes stehe oder dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio.

Spahn darauf: Der Wissenschaftliche Dienst sei ein beratendes Gremium und es gebe unterschiedliche juristische Auffassungen. Ehemalige Verfassungsrechtler, wie Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, würden regelmäßig Gutachten schreiben. Entscheidend seien aber die Einschätzungen der Ministerien. Spahn teile aber das Ziel, die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Das könne aber nicht gleichzeitig bedeuten, dass jede Apotheke eine Überlebensgarantie habe.

In einer weiteren Wortmeldung wurde auf die Anfrage des Oberlandesgerichtes München an die Bundesregierung verwiesen. Die Stellungnahme zur Gleichpreisigkeit müsse aber warten, so Spahn. Die Argumentation würde zwischen den Ressorts abgestimmt und aufgrund des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens habe man sich entschieden, die Auskunft zu verschieben.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Ad-hoc-Antrag pro VOASG

Nachdem Spahn den Apothekertag verlassen hatte, kam es zu einer Nachbesprechung. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer stellte die Frage: „Was wollen wir machen?“ Viele der Delegierten, die sich zuvor mit Fragen an den Minister gewandt hatten, meldeten sich jetzt wieder zu Wort und ließen ihre Eindrücke Revue passieren. Man war sich fast einig darin, dass mit dem Apothekenstärkungsgesetz wichtige Weichenstellungen und andere Regularien in Kraft treten würden, auf die man nicht verzichten könne. In eine Entweder-oder-Situation wolle man sich als Berufsstand aber nicht treiben lassen. Der aktuelle Leitantrag, in dem auf die Position der Bundesländer verwiesen wird, stehe nicht im Widerspruch dazu, das laufende Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv zu begleiten. Auf diese Feststellung Kiefers folgte langanhaltender Applaus.

Dieses Stimmungsbild wurde schließlich in Form eines Ad-hoc-Antrages verabschiedet: „Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung das VOASG schnellstmöglich in den Deutschen Bundestag einbringt. Die deutsche Apothekerschaft wird das Gesetz im parlamentarischen Prozess konstruktiv-kritisch begleiten.“ |

 

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