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DAZ aktuell
Mehr Kompetenz auf dem Rezept
Empfehlung an den Bundesrat
Künftig soll auf Humanarzneimittel-Rezepten grundsätzlich eine Dosierungsangabe vermerkt sein. Das sieht die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Bislang ist das nur punktuell verpflichtend, zum Beispiel bei Betäubungsmitteln oder Rezepturen. Eine entsprechende Verordnungsvorlage soll am 20. September im Bundesrat beraten werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat dazu Änderungsvorschläge vorgelegt. Er spricht sich dafür aus, die Vorlage dahingehend zu ändern, dass die Dosierungsangabe zu den Punkten hinzugefügt wird, die der Apotheker selbstständig ergänzen kann, wenn ein dringender Fall vorliegt und eine Rücksprache mit der verschreibenden Person nicht möglich ist. Bislang ist das laut AMVV beim Geburtsdatum des Patienten sowie dem Ausstellungsdatum, der Darreichungsform sowie der Gebrauchsanweisung bei Rezepturen möglich. Es entspreche der Verordnung, dass dies künftig auch bei fehlenden oder unvollständigen Angaben zur Dosierung möglich sein soll, schreiben die Gesundheitsexperten der Länder in der Begründung. Der Gesundheitsausschuss greift damit eine Forderung der ABDA auf. |
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