Arzneimittel und Therapie

Risiko von Fehlbildungen unter Fingolimod

EMA empfiehlt Anwendungsbeschränkung

cel/cst | Fingolimod (Gilenya®) darf bei schwangeren Frauen und Patientinnen mit Kinderwunsch nicht eingesetzt werden, so lauten die neuen Empfehlungen der EMA. Es besteht ein Risiko für Fehlbildungen an Herz, Nieren, Knochen und Muskeln beim Kind.

Fingolimod ist zur Behandlung der remittie­rend schubförmigen multiplen Sklerose zugelassen. Der Humanarzneimittelausschuss CHMP der europä­ischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt, die Anwendung des krankheitsmodifizierenden Arzneimittels zu beschränken. Schwangere und gebärfähige Frauen ohne sichere Verhütung sollen nicht mit Fingolimod behandelt werden. Grund ist, dass Babys von Multiple-Sklerose-Patientinnen, die während der Schwangerschaft Fingolimod einnahmen, ein doppelt so hohes Risiko für Fehlbildungen zeigten, wie sie in der Allgemeinbevölkerung auftreten. Eine Überprüfung entsprechender Berichte nach Zulassung von Fingolimod förderte das Missbildungs­risiko zutage. Wie die EMA informiert, kam es unter Fingolimod während der Schwangerschaft vorwiegend zu Missbildungen am Herzen wie atriale Septumdefekte (Loch in der Herzscheidewand zwischen den beiden Vorhöfen), ventrikuläre Septumdefekte (Loch in der Herzscheidewand auf Kammerebene) und der Fallot-Tetralogie (angeborener Herzfehler mit Pulmonalstenose, Ventrikelseptumdefekt, einer über der Herzscheidewand reitenden Aorta sowie einer nachfolgenden Rechtsherz­hypertrophie). Neben kardialen Missbildungen wurden auch Nierenanomalien und muskuloskelettale Anomalien beobachtet.

Foto: Africa Studio – stock.adobe.com

Nicht bei Schwangeren und Patientinnen mit Kinderwunsch

Bereits jetzt wird in der Fachinformation davor gewarnt, Fingolimod bei Kinderwunsch oder während einer Schwangerschaft einzusetzen. Vor Therapiebeginn sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und während der Einnahme des Arzneimittels sicher verhütet werden. Kommt es dennoch zu einer Schwangerschaft, wird empfohlen, das Medikament abzusetzen. Die bisherigen Empfehlungen stützten sich auf tierexperimentelle Studien. Die nun verfügbaren Post-Zulassungsdaten erhärten diese Befunde.

Um das Risiko von Fehlbildungen unter Fingolimod zu minimieren, spricht sich die EMA für eine Kontraindikation bei Schwangeren und bei gebär­fähigen Frauen ohne wirksame Verhütung aus. Zudem wird eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen empfohlen. So sollen Frauen im gebärfähigen Alter

  • über das Risiko schädlicher Aus­wirkungen von Fingolimod auf den Fötus informiert werden,
  • vor Behandlungsbeginn eine Schwangerschaft mittels Test ausschließen,
  • während der Behandlung und für zwei Monate nach Beendigung der Behandlung effektiv verhüten und
  • bei Kinderwunsch die Behandlung mit Fingolimod zwei Monate vor der Planung einer Schwangerschaft beenden, da die Elimination von Fingolimod aus dem Körper nach Beendigung der Behandlung andauert.

Wird eine Patientin unter Fingolimod schwanger, muss die Behandlung abgebrochen werden. Zudem sollte die Patientin über das Risiko schädlicher Auswirkungen auf den Fötus medizinisch beraten werden. Die EMA empfiehlt in diesem Fall, die Schwangerschaft engmaschig zu überwachen und Ultraschalluntersuchungen durchzuführen. Rechtsverbindlich werden die EMA-Empfehlungen durch Entscheidung der europäischen Kommission.

Zur Stillzeit gibt es keine neuen Informationen. Laut Fachinformation wird Fingolimod bei säugenden Muttertieren jedoch in die Muttermilch ausgeschieden, die Konzentrationen sind doppelt bis dreifach höher als die im mütterlichen Plasma nachgewiesenen. Während einer Behandlung mit Fingolimod sollten Frauen nicht stillen. |

Literatur

European Medicines Agency (EMA). Updated restrictions for Gilenya: multiple sclerosis medicine not to be used in pregnancy. Pressemitteilung vom 26. Juli 2019; www.ema.europa.eu

Fachinformation Fingolimod (Gilenya®). Stand Dezember 2018

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