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Ankündigungen

Bayern

Mitgliederversammlung 2019

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Bayerischen Apotheker­verbandes e. V. findet am Mittwoch, 3. Juli 2019 um 15.30 Uhr im Hotel Sheraton Carlton Nürnberg, Eilgutstraße 15 in 90443 Nürnberg, statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Ergebnisprotokoll der Mitgliederversammlung vom 11. Juli 2018 (versandt mit Rundschreiben 04/2018 vom 19.07.2018)

3. Bericht des Vorstands

4. Geschäftsbericht

5. Rechnungsabschluss 2018

a) Bericht über den Rechnungsabschluss

b) Bericht der Kassenprüfer

c) Genehmigung des Rechnungsabschlusses

d) Entlastung von Vorstand & Geschäftsführung

6. Haushaltsvoranschlag 2020

7. Änderung der Satzung und der Beitragsordnung

8. Wahl der Kassenprüfer

9. Anträge und Verschiedenes

Der Rechnungsabschluss 2018 liegt vom 24. Juni 2019 bis 26. Juni 2019 in der Geschäftsstelle des Bayerischen Apothekerverbandes e. V. zur Einsichtnahme aus. Anträge, über die in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, müssen satzungsgemäß spätestens am 11. Juni 2019 in der Geschäftsstelle des BAV schriftlich eingegangen sein.

Hamburg

Kammerversammlung

Einladung zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am Dienstag, dem 18. Juni 2019, Beginn 19.30 Uhr, im Veranstaltungsraum 1 der AlsterCity, Weidestr. 122b, 22083 Hamburg.

Tagesordnung

1. Bericht des Präsidenten Kai-Peter Siemsen zu aktuellen Fragen

2. Deutscher Apothekertag vom 25.09. – 27.09.2019 in Düsseldorf

  • 2.1 Tagesordnung der Hauptversammlung
  • 2.2 Anträge zur Hauptversammlung
  • 2.3 Wahl der Delegierten

3. Wahl des Wahlausschusses zur Kammerwahl 2019

4. Richtlinien Fortbildungszertifikat

  • 4.1. Qualitätskriterien für Fort­bildungsmaßnahmen – gemäß BAK MV Beschluss
  • 4.2. Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker
  • 4.3. Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für PTA, PharmIng, Apotheker- und Apothekenassistenten und pharm. Assistenten
  • 4.4. Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für PKA

5. Änderung der Weiterbildungs­satzung

6. Entschädigungsordnung ehrenamtliche Richter

7. Notdienst

  • Antrag eines Mitglieds auf Abschaffung des Spätdienstes

8. Sonstiges

Die Kammerversammlung ist gemäß § 25 HmbKGH beschlussfähig, wenn mindestens fünf Prozent der Kammermitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Kammerversammlung erneut mit derselben Tagesordnung einzuberufen, dies kann in dringenden Fällen am selben Tage geschehen. Erläuterungen zur Tagesordnung finden die Kammer­mitglieder im Rundschreiben Heft 2/2019 vom Mai 2019, ab Seite 24 und ab 4. Juni 2019 unter www.apothekerkammer-hamburg.de → Apothekerkammer Hamburg → Kammerversammlung.

gez. Kai-Peter Siemsen, Präsident,
Apothekerkammer Hamburg K.d.ö.R.

Westfalen-Lippe: Wahl der Kammerversammlung

Die Apotheker in Westfalen-Lippe wählen in den kommenden Wochen eine neue Kammerversammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2024. Die 7914 Wahlberechtigten in den Wahlkreisen Arnsberg, Detmold und Münster erhalten Briefwahlunterlagen, die Wahlbriefe müssen dann bis spätestens zum 25. Juni 2019 (18 Uhr) beim Wahlleiter eingehen bzw. im Online-Wahlportal abgegeben werden. Tags darauf erfolgt die Stimmenauszählung.

Das neue westfälisch-lippische Apothekerparlament wird 97 Delegierte umfassen (aktuell sind es 92). Auf den Wahlkreis Arnsberg entfallen zukünftig 40 Kammerversammlungsmitglieder, auf den Wahlkreis Detmold 22 und auf den Wahlkreis Münster 35.

Insgesamt bewerben sich 205 Apotheker, die drei sogenannten Listen an­gehören, um die 97 Plätze in der Kammerversammlung. Das sind 15 Kandidierende mehr als bei der letzten Wahl. Die Gemeinschaftsliste schickt 117 Kandidaten ins Rennen, die Aktiven Apotheker*innen Westfalen-Lippe (als Zusammenschluss von Aktiver Liste und Neuer Liste) 74 Kandidaten und die BasisApotheker 14 Kandidaten.

Bei den Kammerwahlen 2014 entfielen 55,6 Prozent der abgegebenen Stimmen (52 Sitze) auf die Gemeinschaftsliste. 24,6 Prozent (23 Sitze) entfielen auf die Aktive Liste, 11,7 Prozent (11 Sitze) auf die Neue Liste und 8,1 Prozent (6 Sitze) auf die BasisApotheker. Die Wahlbeteiligung lag bei 39,5 Prozent.

Erstmals auch Online-Wahl möglich

Als erste Heilberufskammer überhaupt in Deutschland bietet die Apothekerkammer Westfalen-Lippe neben der klassischen Briefwahl auch die Möglichkeit einer Online-Wahl. Für die Online-Stimmabgabe erhalten die Mitglieder der AKWL alle notwendigen Zugangsdaten (Mitgliedsnummer als „PIN“ und „Wahl-TAN“ als Passwort) sowie die Adresse des Online-Wahlsystems auf dem Postweg.

Alle fünf Jahre Kammerwahlen

Die Kammerversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Apothekerkammer. Das Apothekerparlament wird im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung werden unter anderem das Präsidium und der Vorstand sowie diverse Fach­ausschüsse gewählt.

Michael Schmitz, Apothekerkammer Westfalen-Lippe

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