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Neue Sartan-Monographie kommt
Reaktion auf den Valsartan-Skandal
Im Sommer 2018 kam es weltweit zu Valsarten-Rückrufen aufgrund von Nitrosamin-Verunreinigungen. Im Mittelpunkt standen zunächst vor allem der chinesische Wirkstoffhersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical (ZHP) und die Nitrosamin-Verunreinigung NDMA (N-Nitrosodiethylamin). Relativ schnell stellte sich jedoch heraus, dass weitere Sartane und weitere Hersteller betroffen sind – zudem wurden nach NDMA weitere Nitrosamin-Verunreinigungen bekannt. In der Folge wurde unter anderem ein europäisches Risikobewertungsverfahren gestartet. Mit Bescheid vom 11. April 2019 hat das BfArM dieses Verfahren nun abgeschlossen. Das Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zum Fall Valsartan wurde damit rechtsverbindlich. Demnach gilt seit Kurzem, dass Unternehmen, die Sartane produzieren, ihren Herstellungsprozess dahingehend überprüfen sollen, dass keine Nitrosamin-Verunreinigungen mehr entstehen. Dazu wird den Unternehmen eine Übergangsphase von zwei Jahren gewährt. Für diese Zeit wurden Grenzwerte für NDMA und NDEA (N-Nitrosodiethylamin) festgelegt. Produkte, in denen höhere Werte als diese Grenzwerte gemessen werden oder in denen sowohl NDMA als auch NDEA enthalten sind (egal in welcher Konzentration), sind in der EU nicht erlaubt.
Das BfArM hat bekannt gegeben, „dass zum 1. Juli 2019 in der Ausgabe 10.0 des Ph. Eur. die geänderten Sartan-Monographien veröffentlicht werden“. Das sei im Rahmen der Aktualisierung des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) vorgesehen. Mit diesen Monographien werden dann auch die neu festgelegten Grenzwerte durch das Arzneibuch übernommen.
Immer wieder wurde betont, dass die Nitrosamin-Verunreinigungen „unerwartet“ waren. Und „unerwartet“ waren sie wohl deshalb, weil die betroffenen Valsartan-Hersteller über Zertifikate, sogenannte CEPs (Certificate of Suitability) verfügten. Mit einem CEP wird bescheinigt, dass ein Wirkstoff durch die vorliegende Monographie des Europäischen Arzneibuchs ausreichend kontrolliert wird. Wenn darin also keine Nitrosamine aufgeführt waren, musste man bislang auch nicht darauf prüfen.
Der Maßnahmenkatalog geht daher noch weiter. Auf Anfrage hat das BfArM mitgeteilt, dass die Europäische Arzneibuchkommission zugestimmt habe, in einem nächsten Schritt Regeln zur Begrenzung von Nitrosaminen auch in die allgemeine Monographie „Substances for pharmaceutical use“ aufzunehmen. Diese Monographie werde dann für alle Stoffe verbindlich gelten, unabhängig davon, ob sie im Europäischen Arzneibuch monographiert sind oder nicht. |
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