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Aus den Ländern
Nachwuchsförderung, Apothekenreform, E-Rezept ...
Delegierte der BLAK haben in Bamberg getagt
Nachdem der BLAK-Vorstand am Vortag darüber diskutiert hatte, wie ein Konzept für mehr beruflichen und berufspolitischen Nachwuchs erarbeitet und umgesetzt werden könnte, befasste sich auch die Delegiertenversammlung mit dieser Frage. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die Apothekenberufe stärker zu bewerben und junge Apotheker(innen) für ein ehrenamtliches und berufspolitisches Engagement zu gewinnen. Die Delegiertenversammlung berief daher eine Arbeitsgruppe aus zwei Vorstandsmitgliedern und zwei Delegierten, die in Zusammenarbeit mit der BLAK-Öffentlichkeitsarbeit ein Nachwuchskonzept erarbeiten soll. Bis zum Herbst will die AG Vorschläge vorlegen.
Erneut befasste sich die DV mit der noch ausstehenden Besetzung des Lehrstuhls für „Clinical Pharmacy and Therapy“ an der LMU München. Das zuständige Gremium habe sich bisher noch nicht entscheiden können, den Lehrstuhl mit einer geeigneten Person zu besetzen, wie Professor Franz Bracher vom Department Pharmazie wissen ließ. Kritik daran hatte unlängst Dr. Markus Zieglmeier geübt. Bracher wies von sich, dass es hier eine Mauer des Schweigens gegeben habe. Wie Bracher sagte, werde die Besetzung der Professur nach wie vor verfolgt: „Die Professur ist am Entstehen“. Wenn es etwas zu berichten gebe, werde man berichten.
BLAK-Präsident Thomas Benkert informierte in seinem Vorstandsbericht über das Eckpunktepapier und den aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Benkert zeigte die Schritte auf dem Weg zur Apothekenreform auf, die Reaktionen der BLAK und ging auf die Ergebnisse der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung ein, die am Tag vor der DV stattgefunden hatte. Als positive Elemente des Gesetzentwurfs werden die Honorarerhöhung für den Nachtdienstfonds und für die BtM-Dokumentation, außerdem die Einführung honorierter Dienstleistungen gesehen. Eine deutliche Absage habe man allerdings der geplanten Streichung von § 78 Abs. 1 Satz AMG erteilt, mit der die Gleichpreisigkeit ins SGB V verschoben werden soll. Denn nur mit der Beibehaltung dieses Paragraphen kann eine Regelung erreicht werden, so der ABDA-Beschluss, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist. Außerdem wäre bei einer Streichung des Passus im § 78 AMG der Apothekerschaft jede Möglichkeit genommen, mit juristischen Mitteln für eine Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln zu kämpfen. Wie Benkert weiter berichtete, wurden außerdem die Streichung der Länderliste und Änderungen beim Botendienst abgelehnt. Eine Zustimmung erfolgte lediglich für einen honorierten Botendienst auf ärztliche Anweisung und für die Temperaturüberwachung beim Versand. Die Mitgliederversammlung habe sich zudem einstimmig dafür ausgesprochen, mit dem Bundesgesundheitsminister weiter im Gespräch zu bleiben.
E-Rezept. Als Gastredner auf der DV berichtete ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold über Megatrends der Digitalisierung und den Fortgang beim E-Rezept. Zu den Grundthesen der ABDA gehöre: E-Health-Anwendungen sind zunächst Mittel zum Zweck und müssen sich so auch dem Wettbewerb mit anderen Mitteln stellen, so Arnold. Bei den Überlegungen zum E-Rezept habe man sich auf Grundsätze einer E-Verordnung verständigt. Hierzu gehören beispielsweise der Erhalt aller arzneimittelrechtlichen Rahmenbedingungen, keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der heilberuflichen Leistungsbeschränkung, Fälschungssicherheit und die Patientensouveränität (Datenhoheit des Patienten) sowie der Datenschutz. Arnold machte deutlich, dass man sich der Einführung des E-Rezepts nicht widersetzen könne: „Die E-Verordnung kommt, wir können sie nur mitgestalten. Andernfalls käme sie ohne uns, und das wäre zu gefährlich.“ Anfangs werde es eine Zeit lang noch das Papierrezept und das E-Rezept nebeneinander geben. Er zeigte auch auf, dass das E-Rezept durchaus Vorteile hat, beispielsweise die verbesserte Zugänglichkeit der Medikation, Verbesserung der Sicherheit (keine Lesefehler, Fälschungen), Bürokratieabbau und weniger Korrekturbedarf, klinische und finanzielle Transparenz sowie Zugangs- und Nutzungserleichterungen für den Patienten verbunden mit verbesserten therapeutischen Ergebnissen. Zu den Voraussetzungen des E-Rezepts gehörten u. a. ausreichende Ressourcen einschließlich finanzieller Zusagen, ein geeigneter rechtlicher Rahmen und eine robuste, sichere IT-Infrastruktur. Die Apothekerschaft sei hierfür gut aufgestellt, sie biete u. a. die Nähe zum Patienten, fachliche pharmazeutische Kompetenz, IT-Kompetenz, Unabhängigkeit der IT-Systeme. Auf die Frage, wie weit die Vorbereitungen fürs E-Rezept gediehen sind und wann das E-Rezept eingeführt wird, wollte Arnold noch nichts verraten. Näheres dazu werde auf dem DAV-Wirtschaftsforum Mitte Mai verkündet.
Entlassmanagement. Wie Krankenhausapotheker Dr. Christoph Sturm berichtete, läuft es beim Entlassmanagement noch nicht richtig rund. Eine gewisse Verbesserung bringen Ausfüllhilfen zu den Verordnungen, die den Krankenhausärzten zur Verfügung gestellt werden. Sturm empfahl, bei Unklarheiten auf dem Rezept auf alle Fälle Kontakt mit dem Verordner oder der Klinik zu suchen. Wenn dies nicht befriedigend verlaufen sollte, besteht die Möglichkeit, sich an die Servicestelle für Entlassmanagement der Kasse zu wenden.
Testkäufe. Sie sollen keine Gängelung der Apotheken darstellen, sondern Hilfe zur Selbsthilfe bieten: die Testkäufe, die von der BLAK initiiert werden. Laut Pharmazierat Bauer von der AG Testkauf prüfen die von der Kammer geschulten Testkäufer den Ablauf des Informations- und Beratungsgesprächs. Grundlage für das Gespräch der Apotheke mit dem Patienten sei der Leitfaden der BLAK. Die Bewertung des Kundengesprächs verläuft dann nach Kriterien der Bundesapothekerkammer. Wie die Auswertungen zeigten, habe sich die Beratungsstruktur in Bayern deutlich verbessert. In über 80 Prozent der Fälle sei umfassend und angemessen beraten worden.
Regularien. Diskutiert wurde die Jahresrechnung 2018. Einstimmig wurde der Vorstand entlastet und der Haushaltsplan 2019 angenommen. Zur Weiterbildungsordnung wurden verschiedene Satzungsänderungen verabschiedet. So wird es in Zukunft nur noch eine gemeinsame Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker in Pharmazeutischer Analytik und Technologie geben. Die Anregung für die Zusammenlegung sei aus der pharmazeutischen Industrie gekommen, da Industrieapotheker bisher meist beide Weiterbildungsgänge absolvieren mussten, um als „qualified person“ arbeiten zu können. Außerdem seien bereits rund 50 Prozent der Weiterbildungsinhalte dieser Disziplinen identisch gewesen. Bisher erworbene Weiterbildungszertifikate bleiben bestehen. Eine weitere Änderung: Die Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie soll in Zukunft ausdrücklich auch für die Tätigkeit als Stationsapotheker(in) qualifizieren.
Der Antrag aus den Reihen der Delegierten, die Kammer möge darauf hinwirken, dass die Apothekerschaft eine eigene Bestellplattform einrichtet, wurde nach kurzer Diskussion ebenso zurückgestellt wie der Antrag, das Wissenschaftliche Institut für Prävention im Gesundheitswesen (WIPIG) möge die Lehrmaterialien auch an andere Kammern weitergeben. Nach Auskunft des Vorstands werde man sich in beiden Fällen bemühen, geeignete Lösungen zu finden. |
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