Arzneimittel und Therapie

Entwarnung für ACE-Hemmer

EMA sieht keine Hinweise auf Kausalzusammenhang mit Lungenkrebs

cst | Die Meldung, dass ACE-Hemmer das Lungenkrebsrisiko erhöhen könnten, sorgte Ende letzten Jahres für Verunsicherung. Experten der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) haben sich die Datenlage nun genauer angesehen und geben Entwarnung: Ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht belegt.

Unter Verdacht gerieten die Inhibi­toren des Angiotensin-Converting-­Enzyms (ACE) aufgrund einer Aus­wertung populationsbasierter Registerdaten: In einer großen britischen Kohortenstudie, die Daten von mehr als 990.000 Personen berücksichtigte, wurde ein relativ um 14% erhöhtes Risiko für Lungenkrebs unter ACE-Hemmern im Vergleich zu Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten ermittelt (s. DAZ 2018, Nr. 44, S. 24). Allerdings kamen schnell Zweifel an der Aus­sagekraft dieser epidemiologischen Daten auf. So attestierte die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) der Studie erhebliche Schwächen und warnte davor, ACE-Hemmer unüberlegt abzusetzen (s. DAZ 2018, Nr. 48, S. 31). Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der europäischen Arzneimittelagentur gelangte nun zu einer ähnlichen Einschätzung: Die Evidenzlage lässt keinen Schluss auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Einnahme von ACE-Hemmern und der Entstehung von Lungenkrebs zu: Die Studienergebnisse könnten durch Störfaktoren und Verzerrungen beeinflusst worden sein. So waren Patienten, die ACE-Hemmer erhalten hatten, älter, häufiger Männer und seltener Nichtraucher. Auch könnten Lungenkarzinome bei Patienten unter ACE-Hemmern eher entdeckt worden sein („Detektions-Bias“): Die typische Nebenwirkung „Husten“ könnte eine weiterführende Diagnostik und entsprechende Diagnosestellung nach sich gezogen haben. Zudem finden sich in der Literatur widersprüchliche Aussagen zum Lungenkrebsrisiko im Zusammenhang mit ACE-Hemmern. Zusätzlich zur routinemäßigen Pharmakovigilanz besteht daher aus Sicht des PRAC derzeit kein regulatorischer Handlungsbedarf. |

Quelle

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Drug Safety Mail 23-209 vom 30. April 2019. www.akdä.de

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