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Grüne: Apothekenhonorar umverteilen

Höheres Honorar für kleine Apotheken, mehr Filialen und Rx-Boni für alle

BERLIN (ks) | Die Grünen im Bundestag haben eine andere Vorstellung von einer Stärkung der Vor-Ort-Apotheken als der Bundesgesundheitsminister. Sie wollen inländischen Apotheken nicht nur begrenzte Rx-Boni erlauben, sondern auch das Honorar zugunsten kleiner Apotheken umverteilen.

In ihrem Antrag zur „Sicherung einer patientennahen und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durch Apotheken“ hält die Grünen-Fraktion zunächst fest, dass ihr die Apotheken vor Ort ein Anliegen sind: Sie sorgten für ein Plus an medizinischer Behandlungsqualität, bessere Arzneimittelsicherheit und weniger Fehlmedikationen. Häufig seien sie die erste Anlaufstelle im Krankheitsfall und überdies Tag und Nacht erreichbar. Sinnvoll vernetzt mit Ärzten und weiteren Gesundheitsberufen, sei „diese pharmazeutische Kompetenz vor Ort – egal, ob in Stadt-, Land- oder Randlagen, egal, ob mit oder ohne Versandhandel – unverzichtbar“, heißt es.

Doch die bedarfsgerechte Apothekenversorgung sei keinesfalls garantiert. Dazu verweisen die Grünen auf zwei Gutachten aus dem Jahr 2017: Eines stammt vom Bundeswirtschaftsministerium, das andere wurde von der Noweda und dem Deutschen Apothekerverlag in Auftrag gegeben. Beide sehen 7600 oder mehr Apotheken in ihrer Existenz gefährdet. Es bestehe also dringender Handlungsbedarf, um die Vergütung und die Rahmenbedingungen der Apotheker schnellstmöglich zu reformieren, so die Grünen.

Und die Fraktion hat einige Ideen, die sie für besser hält als die von Minister Jens Spahn. Eine hat sie sich von den Basis-Apothekern um Gunnar Müller abgeschaut: Die Höhe der packungs­abhängigen Vergütung für die Abgabe eines Rx-Arzneimittels soll an den Umsatz der abgebenden Apotheke gekoppelt werden, „um so einer der Versorgung nicht zuträglichen Konzentration auf wenige große (Versand-)Apotheken entgegenzuwirken“. Die Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche erklärt: „Es leuchtet überhaupt nicht ein, warum Krankenkassen großen wie kleinen Apotheken und Apothekenunternehmen gleich hohe Vergütungen für ihre Leistungen zahlen, wenn deren Kostenstrukturen doch ganz unterschiedlich sind“. Große Apothekenunternehmen, etwa Versandapotheken, hätten z. B. viel geringere Lagerkosten. Im Antrag heißt es, schon eine Reduzierung der packungsabhängigen Vergütung von einem Euro für die umsatzstärksten 10% der Apotheken könnte ein Umverteilungspotenzial zugunsten kleinerer Apotheken im dreistelligen Millionenbereich bedeuten. Dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung wollen die Grünen damit begegnen, dass die „Benachteiligung inländischer Apotheken“ aufgehoben wird. Sie sollen also auch Rx-Boni geben dürfen. Aber nur begrenzt – nach Vorstellung der Fraktion bis zur Höhe der Patientenzuzahlung. „Somit würde vermieden, dass Patienten für die Einreichung von Rezepten Geld als Gegenleistung erhalten“.

Die weiteren Ideen der Grünen: Die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker sollen gezielter honoriert werden, indem insbesondere das Medikationsmanagement – nach dem Vorbild von Armin – aufgewertet wird. Zudem soll den besonderen Versorgungsbedürfnissen strukturschwacher Regionen dadurch Rechnung getragen werden, dass „flexiblere Versorgungsangebote“ ermöglicht werden. Es soll geprüft werden, von welchen der formalen Bedingungen für Apotheken abgewichen werden könne, um in diesen Regionen den Betrieb zu erleichtern. Einfacher werden soll es auch im Hinblick auf die Besitzverhältnisse und das Bedürfnis jüngerer Pharmazeuten, angestellt und flexibel arbeiten zu können. Dazu sollten die Vorgaben zur erlaubten Anzahl von Filialapotheken gelockert und der Betrieb von Apotheken auch von mehreren Pharmazeuten gemeinschaftlich erleichtert werden. Diese Lockerung dürfe aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein, „um eine Ketten-Bildung zu vermeiden“, betonen die Grünen.

Außerdem soll der Botendienst ausgebaut und gezielt honoriert werden, sodass für immobile Patientinnen und Patienten bei Bedarf eine Versorgung mit Arzneimitteln inklusive Beratung bis an die Haustür gewährleistet wird. Und auch für mehr Qualität im Botendienst und Versandhandel soll gesorgt werden. Unter anderem, indem insbesondere ab Temperaturen von 25° Celsius eine durchgehende Kühlung der Arzneimittel verbindlich vorgeschrieben wird. |

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