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Spahn legt neue Eckpunkte vor
Minister reagiert auf EU-Vertragsverletzungsverfahren, setzt aber dennoch auf Gleichpreisigkeit
Der ursprünglich geplante Rx-Boni-Deckel für EU-Versender (2,50 Euro) ist aus den Eckpunkten verschwunden. An erster Stelle des Spahn-Papiers steht nun die „Gleichpreisigkeit“. Dazu heißt es: „Die Regelungen zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen bleiben erhalten“. Die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung soll Teil des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V werden und „ist bei Missachtung zu sanktionieren“. Zuvor stand dahinter ein weiterer Halbsatz: „keine Geltung für Privatpatienten“ – doch dieser ist nun nicht mehr zu finden. Dafür enthält der ersten Punkt nun eine Reaktion auf das wieder aktivierte Vertragsverletzungsverfahren: Der von der EU-Kommission monierte § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, der festschreibt, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für EU-Versender gilt, soll gestrichen werden.
Wie schon im ersten Papier will das BMG die freie Apothekenwahl erhalten und stärken. Es bleibt dabei, das Kassen verboten werden soll, Selektivverträge mit Versendern abzuschließen, in denen „abweichende Preise“ geregelt werden. Auch weiterhin ist geplant, dass Versicherte von den Kassen nicht begünstigt werden dürfen, wenn sie bei EU-Versendern bestellen. Das Verbot des „Makelns“ von Verordnungen soll verankert werden und die freie Apothekenwahl auch nach Einführung des E-Rezepts gewährleistet bleiben. Neu in die Eckpunkte aufgenommen wurde, dass das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern auf EU-Versender ausgeweitet werden soll.
350 Euro pro Notdienst
Änderungen gibt es hinsichtlich der Aufstock-Pläne bei der Notdienstpauschale. Demnach sollen künftig 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Zunächst war eine Verdopplung auf 32 Cent vorgesehen. Nun soll es auf eine Notdienstpauschale von rund 350 Euro je Vollnotdienst hinauslaufen.
Auch die neuen Eckpunkte sehen vor, dass die Kassen mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abschließen müssen. Die Finanzierung soll über einen neuen Festzuschlag von 14 Cent je Packung erfolgen – zuvor waren 32 Cent hierfür vorgesehen. Die „neue“ Honorarkomponente dürfte rein rechnerisch bei etwa 105 Millionen Euro liegen. Die Vergütung bei der Abgabe von BtM-Arzneimitteln soll von derzeit 2,91 Euro auf dann 4,26 Euro steigen.
Ein wenig umformuliert wurde auch bei den Botendiensten. Die Rede ist jetzt nicht mehr von einer neuen Legaldefinition, die bei der Abgrenzung zum Versandhandel helfen soll. Nun heißt es, die Anforderungen an die Botendienste würden „überarbeitet und den Anforderungen an den Versandhandel angeglichen“. Weiterhin soll die Beratung im Botendienst „verpflichtend angeboten“ werden. Zudem soll sie „auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt möglich sein, sodass der Botendienst als Versorgungsform der öffentlichen Apotheken ausbaufähig ist“. In einem letzten Punkt heißt es dann ähnlich wie zuvor, dass die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung von Arzneimitteln vorgeschrieben wird – im Versandhandel und im Botendienst.
Zustimmung der SPD ist nicht gesichert
Dass das neue BMG-Papier in dieser Form auch in ein Gesetz einfließt, ist zweifelhaft. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte nach der Einigung in der Union bereits Diskussionsbedarf angemeldet. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, dass er das Rx-Boni-Verbot für europarechtswidrig halte. In dieser Woche werden also im Bundestag und BMG weitere Gespräche darüber stattfinden, wie Union und SPD einen gemeinsamen Weg bei der Reform finden können. |
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