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Oxytocin: Mangelware in Kreißsälen
Krankenhausapotheker fordern Feststellung des Versorgungsmangels
Das Arzneimittelgesetz macht strenge Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Humanarzneimittel importiert werden dürfen. Unter anderem ist das immer nur für einzelne Personen in geringer Menge möglich. Es gibt allerdings die Möglichkeit davon abzuweichen. Nämlich wenn offiziell ein Versorgungsmangel festgestellt wird. Dann darf man sich gemäß § 79 Abs. 5 AMG über Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, zum Beispiel die zum Einzelimport, hinwegsetzen und im größeren Stil importieren.
Das fordern Baden-Württembergs Krankenhausapotheker nun für Oxytocin. Derzeit befinden sich fünf Präparate auf der Lieferengpassliste des BfArM. Ein Ende des Engpasses wird erst im April erwartet. Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer, Vorsitzender des Ausschusses Krankenhauspharmazie der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, hat sich nun an Minister Jens Spahn gewandt.
Er schreibt in einem Brief, er stelle aktuell bundesweit einen schwerwiegenden Lieferengpass des Arzneimittels Oxytocin fest. Dieser Lieferengpass sei besonders brisant, da bei Fehlen dieses Arzneimittels ein Kreißsaal faktisch nicht mehr betrieben werden könne, weil ein Notfallarzneimittel fehle. Von Ameln-Mayerhofer verweist neben internationaler Literatur auf die S2k-Leitlinie zur Behandlung der peripartalen Blutung, eine lebensbedrohliche Komplikation der Geburt und häufigste Ursache für den maternalen Tod. Die Leitlinie empfehle Oxytocin mit starkem Konsens. Somit seien die Bedingungen des § 79 Abs. 5 AMG erfüllt. Ein personenbezogener Einzelimport aus EU-Ländern sei wegen einer zweiwöchigen Lieferfrist in einem medizinischen Notfall dagegen keine Alternative. Vor diesem Hintergrund bittet der Krankenhausapotheker, für das Präparat Oxytocin den Versorgungsmangel festzustellen. Eine Anfrage von DAZ.online nach den Hintergründen für den Engpass bei Hexal, einem von zwei Anbietern von Oxytocin, blieb bislang unbeantwortet. |
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