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Heilpraktiker vor Gericht
Bedenkliche Arzneimittel als Nahrungsergänzungsmittel gegen Krebs verkauft
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem Anfang 60-Jährigen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vor. Er soll die nicht als Arzneimittel zugelassenen Mittel „Rerum“, „Rerum blue“ und „Chold“ an Patienten verkauft haben, obwohl sie nicht für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt waren. Die Substanz enthält Ölsäure, verschiedene Formen des Vitamins D und ein aus Knorpelgewebe gewonnenes Chondroitinsulfat.
Bei einer Firma soll der Mann Testchargen des Stoffes bestellt und pro Glasfläschchen sieben Euro bezahlt haben. Mindestens 9858 dieser Phiolen von „Rerum“ und „Rerum blue“ habe er dann in den Jahren 2015 bis 2018 an Therapeuten und andere Abnehmer verkauft – zum Durchschnittspreis von 302,03 Euro pro Phiole.
Auf der Website sowie im Beipackzettel soll mit angeblich heilsamen Wirkungen geworben worden sein. Die „Heilmittel“ sollten insbesondere bei Krebsleiden im Endstadium (Rerum) bzw. bei Autismus (Rerum blue) eingesetzt werden. R. habe die Mittel aber nur als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Außerdem habe der Inhalt der Zubereitung in ihrer Gesamtkomposition nicht mit den Angaben auf der Verpackung übereingestimmt.
Insgesamt sind die Produkte, wie vom Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen, als bedenkliche Arzneimittel (§ 5 Abs. 2 AMG) einzustufen“, heißt es in der Anklage. Der Angeklagte habe aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt. Die Staatsanwaltschaft spricht sich dafür aus, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp drei Millionen Euro anzuordnen.
Der Prozess gegen R. dürfte langwierig werden: Das Landgericht hat derzeit 19 Verhandlungstage angesetzt. |
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