Gesundheitspolitik

E-Medikation flächendeckend

Österreich: Deutliche Verbesserung der Patientensicherheit

TRAUNSTEIN (cha) | Was in Deutschland noch in den Startlöchern steckt, ist in Österreich schon Realität: Die E-Medikation, ein Teil der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, ist neuerdings flächendeckend verfügbar.

Die Funktionsweise der E-Medikation wird in einer Pressemeldung der Österreichischen Apothekerkammer folgendermaßen erklärt: Die Kassenärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der E-Medikation zu speichern. Vorausgesetzt, es besteht ein Behandlungsverhältnis und die Patienten haben sich nicht von ELGA bzw. von E-Medikation abgemeldet, können die behandelnden Ärzte die E-Medikationsliste ihres Patienten einsehen und auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Die neu verordneten Medikamente des behandelnden Arztes werden in der E-Medikation gespeichert und der Patient erhält ein Rezept mit einem eindeutigen Code. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in der E-Medikation ihres Kunden speichern.

Apotheke trägt rezeptfreie Medikamente in E-Card ein

Neuerdings sind nun auch die Apotheken an das E-Card-System, das Pendant zur deutschen Krankenversicherungskarte, angeschlossen. Wird die E-Card in der Apotheke gesteckt, kann die gesamte E‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden. Zudem können rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärzten eingetragen werden. Gespeichert werden die Medikationsdaten nicht auf der E-Card, sondern zentral und verschlüsselt im Verantwortungsbereich der Sozialversicherung.

Derzeit entwickelt wird noch eine Software, mit der zukünftig jede Apotheke auf Basis der E‑Medikationsdaten und des aktuellen Rezepts oder Einkaufs rezeptfreier Medikamente ein automatisches Screening auf arzneimittelbezo­gene Probleme durchführt. |

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