Gesundheitspolitik

Bundestag beschließt PTA-Reform

Beruf soll moderner und attraktiver werden, Ausbildungsdauer gleich bleiben

BERLIN (ks) | Der Bundestag hat am 14. November das PTA-Reformgesetz mitsamt den jüngsten Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen beschlossen. Nächste Station des zustimmungspflichtigen Vorhabens ist der Bundesrat. Ob er mit den mittlerweile erfolgten Nachbesserungen zufrieden ist oder aber den Vermittlungsausschuss anrufen wird, muss sich zeigen.

Der Gesetzentwurf durchläuft ein vereinfachtes Verfahren und wurde am vergangenen Donnerstag ohne Aussprache im Parlament ­beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD und Linke stimmten dagegen und FDP und Grüne enthielten sich. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ­erklärte im Anschluss: „Diese ­Reform war überfällig! Die PTA ­übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem ­modernen Berufsgesetz.“ Spahn ist überzeugt: „Moderne Ausbildungen sichern den Nachwuchs an Fachkräften, den wir so dringend brauchen.“

Tags zuvor hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages das Reformgesetz beraten und verschiedene Änderungsanträge beschlossen. Teilweise kam er den Wünschen des Bundesrates ent­gegen, teilweise den Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion. Die Länder hatten erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet. Insbesondere forderten sie Änderungen bei der Ausbildungsstruktur und -dauer: Drei Jahre mindestens sollte die Ausbildung dauern sowie praktische und theoretische Anteile verzahnen. Auch die SPD wollte eine längere Schulzeit – doch in diesem Punkt ließ die Union nicht mit sich reden. Ganz im Sinne der ABDA soll es bei zwei Jahren Schule und anschließend einem halben Jahr Apothekenpraktikum bleiben. Allerdings soll es eine Evaluierungs­regelung geben: Spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Reform hat das Bundesgesundheitsministerium die Ausbildungsdauer zu überprüfen – ebenso die inhaltlichen Änderungen.

Inkrafttreten erst 2023

In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung ohnehin nur wenigen der rund 50 Vorschläge aus den Ländern zugestimmt. Sie betreffen unter anderem die Regelung zum Inkrafttreten: Das Gesetz soll nun im Wesentlichen zum 1. Januar 2023 statt 2021 wirksam werden. Zuvor begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen. Auf den Zuspruch der Regierung traf zudem die Länder-Forderung, dass die Aufsichtspflicht auch bei einer künftigen Kompetenzerweiterung beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern bestehen bleiben muss. Weiterhin wird nun das Fachkräfteeinwanderungsgesetz berücksichtigt und es gibt redaktionelle Verbesserungen. Einige Forderungen wollte die Regierung prüfen. Dabei ging es z. B. um die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte/Schulleitung, die Kooperation der Schulen mit den Ausbildungsapotheken, die Anrechnung von Fehlzeiten sowie die Notenbildung. Diese Punkte werden in den Änderungsanträgen aufgegriffen.

Kritisiert wurde auch, dass über die Ausbildungsvergütung während der praktischen Ausbildung hinausgehende Finanzierungsfragen nicht im Gesetzentwurf behandelt werden. Doch auch hier lässt sich die Regierung nicht beirren: Es werde separat geprüft, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen eine Schulgeldfreiheit erreicht werden kann. |

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