Gesundheitspolitik

Bundesrat will PTA-Reform überarbeiten

Länder wollen verzahnte Ausbildung über drei Jahre und Schulgeldfreiheit

BERLIN (ks) | Das geplante PTA-Reformgesetz wird nochmals grundlegend überarbeitet. Das Bundesratsplenum beschloss am 11. Oktober eine umfassende Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Darin werden die zuvor von den zuständigen Bundesratsausschüssen abgegebenen Empfehlungen aufgegriffen. Zwar sind die Länder wie die Bundesregierung überzeugt, dass die PTA-Ausbildung und das Berufsbild dringend modernisiert werden müssen. Nur so könne der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Aber: Sie haben in weiten Teilen eine andere Auffassung, wie dies geschehen soll. Die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Barbara Klepsch (CDU), stellte vor dem Länderparlament die Kompetenz­erweiterung als einen besonders wichtigen Schritt in Richtung eines modernen Berufsbildes heraus. Damit PTA diese erlangen können, müsse es künftig eine dreijährige Ausbildung geben, die Praxis und Theorie miteinander verzahnt.

Dazu gehöre auch eine Ausbildungsvergütung von Anfang an und eine Schulgeldfreiheit. Klepsch verwies auf andere Gesundheitsberufe – und auch auf PKA –, für die diese Form der Ausbildung bereits gelte. All diese Punkte vermissen die Länder noch im Regierungsentwurf.

Anders als die Regierung will der Bundesrat erreichen, dass PTA nicht nur unter bestimmten Voraussetzungen mehr Tätig­keiten ohne Aufsicht ausführen dürfen. Vielmehr soll eine umfassende Ausbildung dafür sorgen, dass alle PTA mehr Kompetenzen bekommen.

ABDA-Kritik bleibt beim Bundesrat unerhört

Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte die ABDA das Plenum in einer weiteren schriftlichen Stellungnahme vor den Empfehlungen der Ausschüsse gewarnt. Die ABDA hadert zum einen mit den Vorstellungen der Länder zur Kompetenzerweiterung. Für sie sollte der PTA-Beruf ein Assistenzberuf bleiben. Auch wenn sich das Berufsbild unzweifelhaft weiterentwickelt habe und die Ausbildung dem Rechnung tragen müsse, so handele es sich doch noch immer um eine Ausbildung, die „nicht für das eigenverantwort­liche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss“, so die ABDA.

Zudem will die ABDA nicht an der Ausbildungsdauer rütteln — ganz anders als die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA, die über den Beschluss des Bundesrats daher hocherfreut sein dürften. Die ABDA findet den von den Ländern herangezogenen Vergleich mit anderen Gesundheitsberufen unpassend und die entsprechenden Empfehlungen der Ausschüsse weder sachgerecht noch erforderlich. Auch die Aus­bildungsvergütung von Beginn an sei in einer Ausbildungsstruktur, wie sie den Ländervertretern vorschwebt, nicht realisierbar. Die ABDA räumt allerdings ein: „Mit Blick auf die geforderte Steigerung der Attraktivität der Ausbildung sehen wir es jedoch als essenziell an, dass die PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.“

Ländervotum mit Gewicht

Da das Gesetzesvorhaben der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist die Stellungnahme der Länder nicht zu unterschätzen. |

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