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- AZ 4/2019
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Gesundheitspolitik
Spahns subtile Drohung
Längere Sprechzeiten kontra Bürgerversicherung
Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) soll das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Vertragsärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht werden. Die Ärzteschaft läuft Sturm gegen diese Regelung. In ihrer schriftlichen Stellungnahme für die öffentliche Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss kritisiert die Bundesärztekammer, dass „die implizierte Verknüpfung von Versorgungsengpässen mit einer vermeintlich zu geringen Arbeitszeit der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte“ zu einer Beschädigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führe und die Arbeitsleistung und das Engagement der Ärzte missachte. „Die Wurzel des Problems eingeschränkter Versorgungskapazitäten liegt nicht in einer unzureichenden Arbeitsleistung der Ärztinnen und Ärzte, sondern in einem bedrohlichen und zunehmenden Ärztemangel, für den in dem Gesetzentwurf keine Lösungen angeboten werden“, heißt es weiter.
Der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery kritisiert dabei laut dem „Ärzteblatt“ die Rolle der Krankenkassen: Diese hätten der Politik vermittelt, dass vermeintliche Versorgungsengpässe von unzureichenden Sprechstundenzeiten herrührten. Alle seriösen Zahlen würden dies aber widerlegen.
Dennoch beharrt Spahn auf der Ausweitung der Sprechzeiten. Beim Neujahrsempfang des Hausärzteverbands äußerte er nach einem Bericht der „Ärzte Zeitung“, die Ärzteschaft müsse akzeptieren, dass die Wartezeiten von Kassenpatienten ein gesellschaftspolitisches Thema seien, auch wenn viele Ärzte in der Realität keinen Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten machten. Dabei betonte Spahn, dass an der Lösung dieses Problems schließlich auch das Fortbestehen des dualen Krankenversicherungssystems hänge. Die Erhöhung der wöchentlichen Sprechstundenzahl stehe im Koalitionsvertrag und sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Bürgerversicherung einstweilen kein Thema mehr sei. |
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