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Gesundheitspolitik
Engel als Präsident wiedergewählt
Spannende Wahlen bei der Kammer Mecklenburg-Vorpommern
Schon bei der Wahl der 36 Delegierten in der Kammerversammlung standen mehr als 60 Kandidaten zur Verfügung und auch bei den Vorstandswahlen gab es eine Auswahl. Engel hatte das Amt vor vier Jahren übernommen und ist seitdem der einzige Krankenhausapotheker an der Spitze einer Apothekerkammer. Er leitet die Apotheke der Universitätsmedizin in Greifswald. Außerdem kandidierte die selbstständige Apothekerin Nicola Norda für das Präsidentenamt. Sie hatte in der vorigen Amtszeit dem Kammervorstand angehört. Engel erhielt 23, Norda 10 Stimmen.
Dr. Christoph Schümann kandidierte nach 16 Jahren als Vizepräsident nicht mehr für ein Vorstandsamt, ist aber weiterhin Mitglied der Kammerversammlung. Zu seinem Nachfolger wurde Marco Bubnick, selbstständiger Apotheker aus Schwerin, gewählt. Er setzte sich mit 19 zu 13 Stimmen gegen Norda durch. Für die übrigen fünf Vorstandsposten standen acht Kandidaten zur Wahl. Dr. Annette Lendeckel, Dr. Konstanze Jahn-Harnack und Petra Verhoeven wurden wiedergewählt. Neue Vorstandsmitglieder sind die Krankenhausapothekerin Susanne Paschka und der selbstständige Apotheker Dr. Torsten Möller.
Keine Mehrheit für ABDA-Kritik
Für den Fall seiner Wiederwahl hatte Engel eine Fortsetzung seiner bisherigen Arbeit angekündigt, die auf gute Argumente setze. Die Fort- und Weiterbildung liege ihm besonders am Herzen. Norda präsentierte sich kämpferischer und erklärte mit Blick auf die ABDA-Spitze, ein „Weiter wie bisher“ dürfe es nicht geben. Es sei nötig, „Tacheles“ zu reden. Dagegen sprach sich Bubnick für eine konstruktive Zusammenarbeit in der ABDA aus. Zudem forderte er, auch Minister Spahn nicht vor den Kopf zu stoßen.
Klage gegen die Kammer
Unmittelbar zuvor hatte Bubnick erklärt, er habe gegen die Wahl zur Kammerversammlung Einspruch eingelegt und eine Klage gegen die Kammer beim Verwaltungsgericht eingereicht. Kammerjustitiarin Kathi Toman erklärte, es gehe dabei insbesondere um die Veröffentlichung der Stimmenzahlen. Aufgrund einer Empfehlung der zuständigen Behörde habe die Kammer mit Rücksicht auf den Datenschutz die Stimmenzahlen nicht veröffentlicht. Bubnick sieht die Kammer dagegen dazu verpflichtet. So geht es offenbar letztlich um verschiedene Auslegungen, ob die Stimmenzahl zum Wahlergebnis gehört. Dabei betonte Bubnick, er strebe keineswegs an, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. |
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