Gesundheitspolitik

Pflichtmitgliedschaft rechtens

Klagen gegen Pflegekammer-Mitgliedschaft abgewiesen

BERLIN (ks) | Auch Pflegekräfte sollen eine starke Interessenvertretung haben – mit diesem ­Anliegen sind die ersten Pflegekammern an den Start gegangen. Vor einem Jahr war Niedersachsen das dritte Bundesland mit einer solchen Kammer. Doch nicht jeder erkennt die Vorzüge der neuen Pflichtmitgliedschaft.

Während die Apotheker bereits viele juristische Streitigkeiten rund um die Pflichtmitgliedschaft ausgefochten haben, geht es in den neuen Pflegekammern erst los. Eine Krankenschwester und eine Krankenpflegerin wollten gerichtlich feststellen lassen, dass sie nicht Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen sind. Schon das Verwaltungsgericht Hannover wies beide Klagen ab. Zu Recht, wie nun die Berufungsinstanz, das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, entschied (Urteile vom 22. August 2019, Az. 8 LC 116/18 und 8 LC 117/18). Der Gesetzgeber habe bei der Entscheidung, eine Pflegekammer einzurichten, einen sehr weiten Einschätzungsspielraum. Das Gericht prüfe nur, ob die Grenzen der Gesetzgebungsbefugnis eingehalten worden seien. Und bei dieser Prüfung kamen die Richter zu dem Ergebnis: Das Land Niedersachsen hat seine Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten, die Pflichtmitgliedschaft ist ver­fassungsgemäß. |

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