- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 32-33/2019
- Selten ohne Zuzahlung
Wirtschaft
Selten ohne Zuzahlung
Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist befreit
Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) waren zum 1. August 2019 insgesamt 4915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Blickt man weiter zurück, sehen die Zahlen noch beeindruckender aus: 2011 war jedes zweite Rabattarzneimittel ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit, Anfang 2010 waren es sogar noch 60 Prozent. Seinerzeit wollten die Krankenkassen damit ihren Versicherten die Rabattverträge schmackhaft machen. Offenbar meinen die meisten Kassen mittlerweile, dass das nicht mehr nötig sei.
Beim DAV sieht man das allerdings anders: „Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen“, kommentiert der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld. „Die Kassen sammeln also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigen. Die Krankenkassen sollten besser einen größeren Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern.“ Zudem findet der Patientenbeauftragte, dass die Krankenkassen ihre Rabattverträge mit mindestens zwei, besser noch drei Herstellern abschließen sollten, um auch Lieferengpässe zu verhindern.
Tatsächlich steigen die Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge nach wie vor. 2018 beliefen sie sich auf rund 4,4 Mrd. Euro, 2017 waren es noch 4,0 Mrd. Euro gewesen. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für Arzneimittel sind gestiegen: von 2,15 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.