Gesundheitspolitik

Päckchen im Hitze-Stresstest

Apotheker aus Schlitz verschickt Minimum-Maximum-Thermometer durch Hessen – es zeigt am Ende 60 Grad Celsius

BERLIN (jb) | Maximal 25 °C – so lautet die vorgeschriebene Lagerungstemperatur für die allermeisten Arzneimittel. Apotheken und auch die Lieferfahrzeuge des Großhandels halten diese mit erheblichem technischem Aufwand und engmaschigen Kontrollen. Doch wie sieht es im Versand aus? Nicht kühlpflich­tige Ware wird zumeist als Standardpaket verschickt. Ein Apotheker machte den Test.
© Kai Felmy


Wie warm wird es in so einem Päckchen wirklich? Apotheker Christian Gerninghaus aus dem hessischen Schlitz packte in der vorvergangenen Woche zwei handelsübliche Minimum-Maximum-Thermometer in ein Paket – ein billiges und ein besseres, wie es früher zur Kontrolle der Kühlschranktemperatur in der Apotheke verwendet wurde. Dann schickte er das Päckchen auf die Reise nach Frankfurt, wo sein Sohn Joshua derzeit sein PJ macht. Folglich trifft der DHL-Bote, wie bei den meisten arbeitenden Menschen, bei der Zustellung auch niemanden an. Das Paket landet erstmal in der Postfiliale, ehe Joshua Gerninghaus es zu Hause auspacken kann. Was er sieht, ist ernüchternd: Das bessere Thermometer zeigt ein Maximum von 60 °C, das andere sogar 62,2 °C. Wie lange das Päckchen diesen Temperaturen aus­gesetzt war, ist nicht ersichtlich. Ebenso wenig ist für den „normalen“ Empfänger erkennbar, dass sein Arzneimittel nicht bei der korrekten Temperatur gelagert wurde, für die Wirksamkeit und Unversehrtheit vom Hersteller garantiert werden – außer vielleicht bei Darreichungsformen wie Zäpfchen, die augenscheinlich Schaden nehmen.

Dass die Temperaturproblematik für den Online-Versand nicht geregelt ist, stört nicht nur die Apotheker. Der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens European Institute for Pharma Logistics GmbH (EIPL), Christian Specht, kritisierte vergangene Woche, dass im geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) versäumt wurde, die genauen Temperaturanforderungen auch für den Online-Versand klar zu definieren bzw. die Good Distribution Practice-Leitlinien (GDP) für die ausländischen Versandapotheken verpflichtend einzuführen. Der Großhandelsverband Phagro hatte ebenfalls gefordert, dass die für den Großhandel vorgeschriebenen Transportbedingungen auch für Versandapotheken gelten sollen. Bei den Versendern stößt das nicht auf Gegenliebe. So erklärte der Vorsitzende des Bundesverbands deutscher Versandapotheken, Christian Buse, schon Anfang Mai: „Arzneimitteltransporte müssen wirtschaftlich bleiben.“ Aus seiner Sicht ist die Ausweitung des GDP-Gültigkeitsbereichs nicht verhältnismäßig. Apotheken müssten sich bei ihren Rezepturen ja auch nicht an die Good-Manufacturing-Practices (GMP) halten, die für Pharmaunternehmen gelten.

Immerhin scheinen sich einige Versender der Problematik bewusst zu sein. DocMorris und Apo-Rot schicken zum Beispiel bei hohen Außentemperaturen Arzneimittel, die offensichtlich und für jeden erkennbar leiden (z. B. Zäpfchen), mit Transoflex Thermomed. Das ergaben stichprobenartige Testkäufe. Anders der Wettbewerber Shop-Apotheke: Hier erfolgt der Versand als Standard DHL-Paket. |

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