Gesundheitspolitik

Rx-Versandverbot bleibt Handlungsoption

Mitgliederversammlung: ABDA soll Apotheken-Stärkungsgesetz weiter begleiten

BERLIN (bro) | Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am vergangenen Dienstag beschlossen, dass das Rx-Versandverbot weiterhin eine Handlungsoption bleibt. Im Gegensatz zu der vorherigen Beschlusslage soll die ABDA-Spitze das Apotheken-Stärkungsgesetz aber auch dann weiterhin begleiten, wenn das „alte“ Rx-Boniverbot aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen wird.

Das Rx-Versandverbot bleibt ein sensibles Thema für die Apotheker. Nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung war dies lange die einzige politische Forderung der ABDA. Doch zwischenzeitlich gibt es auch andere Töne im Apothekerlager. Da ist von „politischem Realismus“ die Rede und davon, dass man das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz nicht durch eine Blockadehaltung verhindern sollte, schließlich gebe es für das Verbot schlichtweg keine politische Mehrheit auf Bundesebene.

In der ABDA-Mitgliederversammlung ging es nun darum, einen für beide Lager unterstützbaren Mittelweg zu finden. Die rund 140 Vertreterinnen und Vertreter der Kammern und Verbände einigten sich dann auf diesen Text: „Die ABDA hält die Forderung aufrecht, § 78 I 4 AMG nicht zu streichen. Hiervon unabhängig verfolgt die ABDA das Ziel, weitere Verbesserungen an dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, wie sie insbesondere in der Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf gefordert wurden, herbeizuführen. Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Handlungs­option für den Fall bleibt, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht als ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten.“

ABDA-Spitze muss Rx-Versandverbot nicht einfordern

Was heißt das konkret? Was passiert, wenn das Bundesgesundheitsministerium das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender aus dem AMG streichen will? Muss die ABDA-Spitze dann automatisch wieder das Rx-Versandverbot einfordern oder kann sie mit der Politik weiter im Gespräch bleiben?

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bestätigte gegenüber DAZ.online, dass sich genau hier ein entscheidendes Detail geändert habe: Laut Schmidt empfiehlt die ABDA zwar weiterhin das Rx-Versandverbot. Für die ABDA-Spitze besteht nun aber keine Pflicht mehr, es einzufordern, sollte der Satz zur Gleichpreisigkeit aus dem AMG gestrichen werden. Genau das ist mit „Handlungsoption“ gemeint.

Vergütungserhöhung im Nachtragshaushalt

Ein zweites wichtiges Thema der Mitgliederversammlung war der ABDA-Haushalt für 2020. Die Standesvertretung hatte in den letzten Haushaltsentwurf einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro für die Vergütung des geschäftsführenden Vorstandes eingebracht. Später stellte sich heraus, dass die ABDA-Spitze damit wohl die Aufwandsentschädigungen derjenigen Apotheker erhöhen will, die nicht zur unmittelbaren ABDA-Spitze gehören. Dieser Plan geriet aber unter Beschuss: Der ABDA-Haushaltsausschuss rügte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, weil dieser seinen Vorschlag vorher nicht von den Gremien besprechen ließ. Einem Vorschlag der Landesapothekerkammer Hessen folgend, sollen nun die 100.000 Euro wieder aus dem Haushaltsentwurf entfernt und bis Dezember 2019 in einen Nachtragshaushalt für 2020 ein­gebracht werden. |

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