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Gesundheitspolitik
Schlüssige Argumentation
ABDA-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz
Kernstück der Stellungnahme ist die Forderung der ABDA, den viel diskutierten § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, der die deutsche Preisbindung auf ausländische Versender überträgt, nicht zu streichen. Mit ihrer umfassenden Begründung liefert sie praktisch eine Blaupause für die erwartete Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber europäischen Institutionen. Die ABDA beschreibt die Gleichpreisigkeit der Rx-Arzneimittel als integralen Bestandteil des Steuerungssystems der Arzneimittelversorgung für alle Patienten – nicht nur für GKV-Versicherte. Sie widerspricht der Idee der Monopolkommission, dass versorgungskritische Apotheken sich durch höhere Preise finanzieren könnten. Denn 57 Prozent aller Rx-Arzneimittel seien N3-Packungen für die planbare Chroniker-Versorgung. Zudem verweist die ABDA auf das vom Deutschen Apotheker Verlag und der Noweda eG in Auftrag gegebene wettbewerbsökonomische Gutachten von May, Bauer und Dettling, nach dem Preiswettbewerb insbesondere zur Schließung von Solitärapotheken führen würde. Als Konsequenz leitet die ABDA ab, der Gesetzgeber müsse sich klar zur Gleichpreisigkeit positionieren.
Falls der Gesetzgeber den besagten Satz dennoch streiche, gehe der geplante sozialrechtliche Verweis auf die Preisbindung ins Leere. Darum müsse die sozialrechtliche Regelung ausländische Versender ausdrücklich einbeziehen. Damit folgt die ABDA den Gedanken des kürzlich von Mand und Meyer vorgelegten Gutachtens, ohne es ausdrücklich zu erwähnen.
Klare rechtliche Vorgaben für ausländische Versender
Auch die jüngsten Anregungen des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein sind in der Stellungnahme zu finden. Demnach müssten Apothekerverbände von den Krankenkassen verlangen können, dass diese die vorgesehenen Vertragsstrafen tatsächlich verhängen. Diese Maßnahmen müssten auch Gegenstand der Aufsicht durch die zuständigen Behörden sein. Außerdem fordert die ABDA, die „Länderliste“ für den Arzneimittelversand zu erhalten und zusätzlich klare Vorgaben zu schaffen, welche Rechtsvorschriften beim Versand aus dem Ausland gelten sollen.
Erwartungsgemäß begrüßt die ABDA die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, fordert aber, die Regelungen zu präzisieren und die Geldflüsse genauer festzulegen. Statt 20 Cent sollten 43 Cent pro Rx-Packung für die neuen Leistungen bereitstehen, und dieser Betrag solle ähnlich wie bei ärztlichen Leistungen gemäß der Morbiditätsentwicklung dynamisiert werden. Außerdem sollten diese Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Weitere Positionen entsprechen der zuvor bekannt gewordenen Stellungnahme: Modellprojekte für Grippeimpfungen werden begrüßt. Die Zuweisungsverbote sollen auch für Nicht-Heilberufler gelten. Automatisierte Abgaben außerhalb des Versandes sollen komplett untersagt werden. Modellvorhaben sollen nur gestattet werden, wenn sie von Landesapothekerverbänden abgeschlossen werden.
Zudem wird unter anderem gefordert, den Versand für weitere Arzneimittelgruppen zu verbieten, und ein ärztlich verordneter abrechnungsfähiger Botendienst wird angeregt. |
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