Adexa-Info

Interpharm mit ADEXA

Anspruch auf Fortbildungsurlaub nutzen

Die Interpharm am 16. und 17. März in Berlin bietet den Besuchern viele zertifizierte Seminare sowie eine pharmazeutische Ausstellung. Das ADEXA-Messeteam erwartet Sie am Stand C7a. Mit Ihren Fragen zum Tarifvertrag und Arbeitsrecht sind Sie dort genau richtig!

Für alle Berufsgruppen stehen wieder viele hochinteressante Vorträge und Seminare auf dem Programm. Ein Highlight für den Berufsnachwuchs ist der „Karrieretag“ CHANCE­Pharmazie am Freitag.

Der PTAheute-Kongress bietet Ihnen am Freitag von 9.30 bis 17.30 Uhr Vorträge zu den Themen Diabetes und Schwangerschaft und am Samstag einen „Dermokosmetiktag“ mit Programm von 9.00 bis 17.00 Uhr.

Am Samstag von 9.00 bis 15.15 Uhr findet eine Vortragsreihe für Filial­apothekenleiter statt. Im Anschluss daran laden wir die Teilnehmer zu einem „Come together“ an den ADEXA-Stand in der pharmazeutischen Ausstellung ein (s. u.).

Seminar für PKA

Das PKAaktiv-Seminar mit Redak­tionsleiterin Martina Busch am Freitag von 9.30 bis 14.00 Uhr hat die folgenden drei Themen:

  • Was macht eine Apotheke babyfreundlich?
  • Was darf ich und was nicht? Arbeitsrecht in der Apotheke (mit ADEXA-Rechtsanwältin Minou Hansen!)
  • Nicht nur im Sommer aktuell – Sonnenschutz in der Apotheke.

In der Kaffeepause am Vormittag sorgt ADEXA für eine kleine Stärkung.

Pharmazeutische Ausstellung

In der Ausstellung erwartet Sie das ADEXA-Team am Stand C7a mit professioneller Beratung und viel Infomaterial.

Sie sind noch nicht ADEXA-Mitglied? Dann nutzen Sie doch den Messerabatt während der Interpharm, um sich arbeitsrechtliche Beratung und beruflichen Rechtsschutz zu sichern.

Und natürlich lässt sich der Sonntag nach der Interpharm noch zu einem Bummel durch die Hauptstadt nutzen. Verabreden Sie sich doch mit einer Kollegin oder Freundin aus der Studien- oder Aus­bildungszeit zu einem gemeinsamen Interpharm-Besuch!

Tarifliche Ansprüche

Vielleicht schickt Ihre Apotheken­leitung Sie zu bestimmten Vorträgen auf der Interpharm und übernimmt auch die Kosten dafür. Dann können Sie die Zeit inklusive An- und Abreise als Arbeitszeit geltend machen.

Als tarifgebundenes ADEXA-Mitglied können Sie auch Ihren Anspruch auf Fortbildungsurlaub bei Gehaltsfortzahlung wahrnehmen (§ 12 BRTV/RTV Nordrhein). Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis schon sechs Monate besteht und Sie den Anspruch im laufenden Zweijahreszeitraum noch nicht ausgeschöpft haben. Ihren Fortbildungswunsch müssen Sie mindestens einen Monat vorher beantragen, und nachher müssen Sie die Teilnahme nachweisen.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung zur Interpharm die Sonderpreise für ADEXA-Mitglieder (mehr dazu im kommenden ADEXA-Jahresrundschreiben). Weitere Infos unter

www.interpharm.de und auf der ADEXA-Website in der Rubrik Aktuelles/Termine. |

sjo

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