DAZ aktuell

ABDA-Gutachter: Rx-Versandverbot ist möglich

ABDA legt drei Rechtsgutachten vor

BERLIN (ks) | Im Versandhandels­konflikt war immer wieder zu hören, ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei ­europa- und verfassungsrechtlich nicht zulässig. Drei rechtswissenschaftliche Gutachten, die die ABDA in Auftrag gegeben hat, kommen allerdings zum gegenteiligen Ergebnis. Doch die rechtlichen Argumente scheinen nicht mehr allzu gewichtig. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte nach der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember, diese Debatte werde politisch entschieden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn machte auch bei seinem Besuch der ABDA-Mitgliederversammlung in der vergangenen Woche deutlich, dass er das Rx-Versandverbot vermeiden möchte, berichtete Schmidt. Er halte es für „nicht zeitgemäß“ und für „nicht dauerhaft tragfähig“.

Auch wenn das Verbot also vor allem politisch nicht durchsetzbar ist, hat die ABDA die rechtlichen Aspekte untersuchen lassen. Erst vergangene Woche hat sie diese Gutachten in Kurzfassungen veröffentlicht. Einer der Gutachter ist Prof. Jürgen Schwarze, Rechtswissenschaftler an der Universität Freiburg, der auch im Rx-Boni-Verfahren vor dem EuGH aufgetreten war. „Die Zulässigkeit ist in früheren Leitentscheidungen des EuGH wie auch im sekundären Recht der EU ausdrücklich anerkannt worden“, schreibt er. Der Jurist Udo Di Fabio, Professor an der Uni Bonn und früherer Bundesverfassungrichter, hält in seinem Gutachten fest: „Ein Versandverbot aus protektionistischen Gründen wäre ­unzulässig, dieser Einwand trifft aber vorliegend nicht zu. Vielmehr dient das Verbot der Aufrechterhaltung des Arzneimittelversorgungssystems in Deutschland mit freiberuflichen Apothekern.“ Und Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik München, kommt zum Schluss, dass sich ein Rx-Versandverbot auch mit deutschem Verfassungsrecht vereinbaren ließe. „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stellt eine Berufsausübungsregelung dar, die zwar zunächst nur einen geringen Marktanteil betrifft, aber auf das hohe Entwicklungspotenzial eines nicht mehr durch Preisbindung reglementierten Versandhandels reagiert.“ Die Zusammenfassungen der drei Gutachten finden Sie auf der ABDA-Website im Newsroom. |

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