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Monopolkommission mischt sich ein
Apotheken sollen Rx-Rabatte gewähren, Rx-Versandhandelsverbot soll bleiben
Die Monopolkommission lässt nicht locker. Am 10. Dezember hat sie die erste Ausgabe ihres „Policy Brief“ veröffentlicht. Er soll künftig die Haupt- und Sondergutachten des Expertengremiums ergänzen. Die Nummer 1 widmet sich ganz den Apotheken. Das die Bundesregierung beratende Gremium erläutert darin seine Vorschläge für eine Reform des Vergütungssystems für Rx-Arzneimittel und spricht sich gegen ein Rx-Versandhandelsverbot aus. Die Positionen sind keine Überraschung. Sie sind bereits aus dem im Juli veröffentlichten Hauptgutachten bekannt. Nun fasst die Kommission die Kernpunkte wie folgt zusammen:
- Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt den regional unterschiedlichen Anforderungen an die Apothekenversorgung nicht angemessen Rechnung.
- Apotheken sollte es erlaubt werden, auf die regulierten Preise Rabatte bis zur Höhe der Zuzahlung gesetzlich Versicherter zu gewähren. Zielgenaue zusätzliche Maßnahmen können, falls notwendig, die lokale Versorgung sichern.
- Der Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel trägt zur Versorgungssicherung bei und sollte beibehalten werden.
Ausdrücklich nimmt die Monopolkommission auch auf das 2HM-Honorargutachten Bezug. Allerdings ist sie nicht der Meinung, dass das Apotheken-Fixum so massiv gesenkt werden sollte, wie es das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Gutachten vorschlägt. Vielmehr sollte die Höhe der Vergütung für die Abgabe von Rx-Arzneimitteln „vorerst mindestens dem bestehenden Niveau entsprechen“, heißt in dem Papier. Die Struktur der Aufteilung auf einzelne Leistungen könnte sich dagegen an die Vorschläge des Honorargutachtens anlehnen. Während die Rabatte bis Zuzahlungshöhe ein erster Schritt sein sollten, schlägt die Kommission als zweiten Schritt vor, das Vergütungssystem so zu ändern, dass die fixierte Vergütungshöhe für die Beratungsleistung der Apotheker nicht mehr gesetzlich bestimmt wird. Vielmehr könnte der einheitliche Preis für die Beratungsleistung bei Rx-Arzneimitteln zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV verhandelt werden. Wie viel dem Patienten ein zusätzlicher Service wert ist, könnte er hingegen selbst entscheiden.
Was den Rx-Versand betrifft, so kann sich die Kommission sogar dessen gezielte Stärkung vorstellen. Die Zulassung von Pick-up-Stellen und Arzneimittelautomaten könnte den Zugang zu Arzneimitteln vereinfachen.
DAV-Chef Fritz Becker konterte: „Die Monopolkommission fordert wieder mal eine unkontrollierte Liberalisierung der Apothekenlandschaft und tut so, als ginge es um eine x-beliebige Einzelhandelsbranche mit x-beliebigen Gütern. Diese Forderung wird auch durch ständige Wiederholung nicht sinnvoll.“ Die Vorschläge bedeuteten, dass Apotheken sich mit Rabatten unterbieten sollen, die höher seien als ihre Einnahmen. „Wie man so eine flächendeckende Versorgung hinbekommen will, ist mir schleierhaft“, so Becker. Sie bedeuteten auch, dass sich ein Stadt-Land-Gefälle ergeben würde, bei dem Patienten in Vororten und auf Dörfern zukünftig mehr für ihre Gesundheit bezahlen müssen als Menschen in Ballungszentren. Dies widerspreche komplett dem GKV-Solidargedanken, so Becker. Darüber hinaus werde der Rx-Versandhandel als Lösung für ein Problem gepriesen, das ohne den Versandhandel gar nicht entstünde. Becker: „Mit solchen realitätsfernen Weltideen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen eine seriöse Diskussion um die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.“ |
vzbv: Rx-Versand etabliert und sicher
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Vorfeld des Auftritts von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor der ABDA-Mitgliederversammlung vor einem pauschalen Rx-Versandverbot gewarnt. „Versandapotheken ersetzen die Apotheken vor Ort nicht, sondern bieten ein zusätzliches Versorgungsangebot“, sagte der vzbv-Chef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei eine seit Jahren etablierte und sichere Ergänzung und entspreche den Bedürfnissen vieler Verbraucher. Ein Verbot von Online-Bestellmöglichkeiten löse nicht die grundlegenden Probleme von Apotheken in dünn besiedelten Regionen, so der vzbv. Stattdessen sollte die Honorierung überprüft werden, indem etwa Beratungsleistungen stärker berücksichtigt würden. „Die wichtigste Aufgabe des Apothekers ist nicht die reine Packungsabgabe, sondern die Vermittlung seines Fachwissens“, sagte Müller. Ein erster Schritt könne sein, Apotheker bei Medikationsplänen mehr einzubinden. Diese Pläne gibt es bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Arzneimittel.
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