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Erst mal abwarten
BMG will Heil- und Hilfsmittelverträge noch nicht grundsätzlich prüfen lassen
Erst im Februar 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Laut dem neuen Gesetz müssen die Kassen Heil- und Hilfsmittel mit „besonders hohem Dienstleistungsanteil“ nun auch besonders behandeln: Ausschreibungen für solche Heil- und Hilfsmittel dürfen die Kassen dem neuen Gesetz zufolge gar nicht mehr durchführen. Und trotzdem soll es zumindest bei der DAK und bei der Barmer erneut zu solchen Ausschreibungen gekommen sein.
Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar hat zu diesem Thema nun eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium gestellt. Unter anderem will Dittmar vom Ministerium wissen, ob jetzt verschärfte Kontrollmöglichkeiten nötig seien, um die im neuen Gesetz geschaffene Regulierung auch in der Versorgung zu etablieren. BMG-Staatssekretärin Widmann-Mauz erklärt in einer Antwort, die der DAZ vorliegt, dass die Krankenkassen mit dem Gesetz auch gesteigerte Beratungspflichten haben und die wesentlichen Vertragsinhalte im Internet veröffentlichen müssen. Außerdem gebe es beim GKV-Spitzenverband neu beschlossene Rahmenempfehlungen zur Hilfsmittelversorgung, die den Kassen beim „Vertragscontrolling“ helfen sollen. Und weiter: „Zum aktuellen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen dazu treffen, ob und inwieweit Krankenkassen ihren Überwachungsaufgaben in angemessenem Umfang nachkommen.“
Widmann-Mauz verspricht aber, dass sich das BMG regelmäßig über den Stand bei den Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen informieren lassen werde. Die Barmer hatte die Vorwürfe kurz nach Bekanntwerden zurückgewiesen. Und auch die DAK verteidigte sich: So wie die Barmer erklärt auch die DAK, dass sie sich mit ihren Verträgen an das neue Gesetz gehalten habe. |
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