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ADA paralysiert

Kommentar von ADEXA-Vorstand Tanja Kratt

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Tanja Kratt

Gut zwei Jahre ist es her, seit mit dem EuGH-Urteil die öffentlichen Apotheken in Deutschland in eine Position der Wettbewerbsschwäche und Unsicherheit geraten sind. Und die Mitarbeiter in den Apothekenteams mussten und müssen das ausbaden. Bisher noch nicht direkt in Form von Arbeitsplatzverlusten – denn es herrscht zunehmender Fachkräftemangel. Aber indirekt, weil die Arbeitgeber im Tarifbereich des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) mit der poitischen Hinhaltetaktik ein Argument zu haben glauben, weshalb sich tariflich nichts wirklich verändern kann. Ja, es hat zum September eine – verspätete! – Gehaltserhöhung für alle gegeben. Aber die strukturellen Mängel im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)und auch in der Gehalts­tabelle, die sind nicht gelöst, ja nicht einmal konstruktiv diskutiert worden.

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Man lässt die Filialapothekenleiter im Regen stehen! „Sollen die doch jeweils für sich persönlich das Beste heraushandeln“, so der O-Ton des ADA. Dass es nicht wenige Filialen gibt, wo ganz junge Approbierte eingestellt werden, die noch gar nicht überblicken können, was sie sich da zu welchem Gehalt an Arbeit und Verantwortung aufladen, wird ganz vergessen.

Auch die Notdienstverpflichteten müssen sich mit einer Nachtnotdienstvergütung von 8,50 Euro pro Stunde begnügen, die schon länger unterhalb des Mindestlohns liegt. Und die 13-Prozent-Regelung*, die noch aus den Jahren vor dem Notdienstfonds stammt, ist ebenfalls nicht mehr zeitgemäß und müsste dringend gekippt werden.

Andere Punkte, die im BRTV angepackt werden müssten, betreffen alle Berufsgruppen: Da ist zum einen die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Wenn man die Arbeitsplätze in den Apotheken attraktiver machen möchte, dann darf man die Augen nicht vor dem verschließen, was die Beschäftigten branchenübergreifend wünschen: kürzere Arbeitszeiten, am liebsten um die 35 Stunden. Aber eben nicht als Teilzeitjob, sondern als Normalfall! Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben ist den überwiegend weiblichen Apothekenangestellten ein ­großes Anliegen – und dem ­Berufsnachwuchs und jüngeren Angestellten auch ganz unabhängig vom Geschlecht wichtig.

Das gilt auch für die Urlaubstage, wo der Apothekenbereich noch nicht einmal auf volle sechs Wochen kommt beim tariflichen Anspruch. Wer kindergarten- bzw. schulpflichtige Kinder hat, steht damit vor einem dicken Pro­blem, das ja auch nicht durch betrieb­liche Kita- bzw. Hortplätze lösbar wäre.

Und last but not least ist da auch das Thema Fort- und Weiterbildung: Zwar wird das hohe Bildungsengagement der Apothekenangestellten gern gesehen von den Inhabern. Aber wenn es um eine verbindliche tarifliche ­Honorierung geht, winkt man ab: Geht nicht, gab’s ja noch nie, ist nicht nötig, war ja bisher auch „umsonst“!

Dass man mit dem Weiter-so-wie-immer nicht zukunftsfähig bleiben kann, wird vom ADA dabei übersehen. Merkwürdig, dass man so schwer Fachkräfte findet ... Wirklich merkwürdig?

Und ja, natürlich hängt jetzt auch viel ab von den Entscheidungen aus und mit dem BMG. Aber wer nur aussitzt und nichts tut, hat auch keine guten Argumente vorzulegen, warum es mehr Geld geben sollte aus Berlin! |

Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende und Leiterin der ADEXA-Tarifkommission

* § 6 Abs. 6 BRTV: Durch ein Gehalt, das um mindestens 13 % über dem Tarifgehalt liegt, ist die Notdienstbereitschaft abgegolten.

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