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Aus den Ländern
Auch Hessen ändert Satzung des Versorgungswerks
Reaktion auf Niedrigzinsphase
Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Delegiertenversammlung einstimmig eine Änderung der Satzung des Versorgungswerkes. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird durch die Satzungsänderung für Beiträge ab dem 1. Januar 2019 ein neuer Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren mit einem Rechnungszins von 2,50 Prozent eingeführt. Für alle bis zum 31. Dezember 2018 erworbenen Rentenanwartschaften und gezahlten Renten hat die Einführung des neuen Rechnungsverbandes keine Auswirkungen, die Höhe der Zusagen ist von der Umstellung nicht betroffen.
Aufgrund der seit längerer Zeit bestehenden Situation an den Kapitalmärkten, mit einer Niedrigzinsphase deren Ende nicht absehbar ist bei gleichzeitig steigender Volatilität und politischer Unsicherheit, sei eine Anpassung der Versicherungsmathematik für die Zukunft erforderlich, erklärte der Geschäftsführer des Versorgungswerkes Michael Aland den Delegierten. Der Fokus der Anlagepolitik des Versorgungswerkes liege, wie schon in den vergangenen Jahren, auf einer nachhaltigen und sicheren Finanzierung der gegebenen Zusagen für die Vergangenheit und die Zukunft. Aus diesem Grunde ist es aus Risikogesichtspunkten, aber auch aus Transparenzgründen, für die Mitglieder unerlässlich, die Zusagen für die Zukunft auf ein nachhaltig finanzierbares Niveau anzupassen. Daher habe sich nunmehr auch das Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen entschlossen, einen neuen Rechnungsverband im offenen Deckungsplanverfahren einzuführen. Das offene Deckungsplanverfahren kombiniere die Vorteile der bisherigen Kapitaldeckung mit Elementen des Umlageverfahrens und bietet ein sehr flexibles und sicheres Finanzierungsverfahren für die Zukunft, so Aland. Weiter erklärte er, dass das Versorgungswerk nach Genehmigung der Satzungsänderung alle Mitglieder ausführlich über die getroffenen Maßnahmen und die persönlichen Auswirkungen unterrichten werde.
ABDA soll Effizienzreserven aufzeigen
Außerdem stand die Genehmigung des Haushaltes 2019 auf der Tagesordnung. Vor allem der Posten „ABDA-Beiträge“ bzw. deren stetiger Anstieg missfiel einigen Delegierten. Letztendlich war sich doch die Mehrheit einig, dass es nicht zielführend sei, den Kammerhaushalt und damit die eigene Arbeit zu blockieren, wegen eines Postens, der damit eigentlich gar nichts zu tun hat. Der Haushalt wurde schließlich mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen genehmigt. Die Delegierten regten aber an, eine Diskussion darüber anzustoßen. Die ABDA solle Effizienzreserven aufzeigen. Kammerpräsidentin Ursula Funke erklärte, das Thema in Berlin bei der ABDA-Mitgliederversammlung anzusprechen.
Zum Abschluss der für hessische Verhältnisse ungewöhnlich langen Sitzung verabschiedete die Kammerpräsidentin noch Dr. Christian Leuner, der aus beruflichen Gründen Hessen verlässt und deswegen aus der Delegiertenversammlung ausscheidet. |
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