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Aus den Ländern
„Rx-Versandhandelsverbot zügig umsetzen!“
Delegierte der AK Nordrhein verabschiedeten Resolution
Bereits in seinem Impulsstatement gab Engelen sich kämpferisch und beklagte den schleppenden Diskussionsprozess seit dem EuGH-Urteil: „Außer Sonntagsreden haben wird von der Politik nichts gehört.“ Der CDU-Abgeordnete Dr. Georg Kippels kann sich das Handeln von Gesundheitsminister Jens Spahn nicht recht erklären: „Ich weiß nicht, was ihn dazu bewogen hat, sich so zu verhalten, wie er sich verhalten hat“, meinte Kippels. Selbst der Koalitionspartner empfinde den Auftrag im Koalitionsvertrag im Moment allerdings auch nicht mehr als so eindeutig, fügte der MdB an. Er glaubt im Übrigen nicht, dass man das Problem, das nicht nur aus dem Versandhandelsverbot bestehe, auf die Dauer „mit einem apodiktischen Verbot“ lösen kann. Kippels hegt darüber hinaus große Zweifel an der Rechtssicherheit eines solchen Verbots. Während man zum Zeitpunkt des Koalitionsvertrags noch daran geglaubt habe, ist der CDU-Abgeordnete heute überzeugt davon, dass es über kurz oder lang ebenfalls beim EuGH landen werde.
„Regierungsfraktionen stecken den Kopf in den Sand“
Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Katja Dörner, kritisierte ebenfalls die Untätigkeit und Ergebnislosigkeit der Politik. „Die Regierungsfraktionen stecken den Kopf in den Sand“, bemängelte Dörner. Auch sie hält ein Verbot zum jetzigen Zeitpunkt für einen „Fehlweg“, weil die eigentlichen Probleme der Apothekerschaft damit ihrer Meinung nach nicht angegangen werden. „Der Versandhandel an sich ist nicht das Problem, sondern das Unterwandern der Festpreisbremse“, brachte Dörner die derzeitige Gemengelage aus ihrer Sicht auf den Punkt.
Apotheker sollen sich aktiv in Gesetzesvorhaben einbringen
Nach Kippels’ Vorstellung wäre zunächst gemeinsam zu diskutieren, wie die zukünftige Rolle der Apotheker im Gesundheitswesen überhaupt aussehen soll, unabhängig davon, ob es für einzelne Services bereits eine Vergütung gibt oder nicht. Auf dieser Basis müsse dann eine Wirtschaftlichkeitsanalyse angestellt werden, um die Vergütungstatbestände daran zu orientieren. Auch Dörner forderte weitere inhaltliche Betrachtungen, etwa zu einem möglichen Strukturfonds oder auch zur Honorarordnung. „Es kann nicht sein, dass die Diskussion um das Versandhandelsverbot alle anderen Diskussionen platt macht“, sagte Dörner. Das Thema sei im Ministerium durchaus angekommen, fügte Kippels an. Er glaubt, dass in der verfahrenen Situation jeder Vorschlag zu begrüßen sei, und forderte die Apotheker dazu auf, sich aktiv einzubringen: „Tun Sie es, je eher, umso besser.“
Resolution verabschiedet
Der Präsident der AK Nordrhein Lutz Engelen will jedoch bereits jetzt „Pflöcke einschlagen“, auf diese Weise Zeit gewinnen und erst dann „entspannt“ in die Diskussion einsteigen. Um der Entschlossenheit der AK Nordrhein Nachdruck zu verleihen, war für die Kammerversammlung eine Resolution vorbereitet worden, die vor den 80 anwesenden Delegierten verlesen und nach einer kurzen Diskussion einstimmig verabschiedet wurde (siehe Kasten). „Wir haben keine Zeit mehr, zuzuwarten“, bekräftigte Engelen seine Absicht. „Wir brauchen jetzt eine klare Position zum Rx-Versandverbot. Zwei Jahre waren genug! Wir müssen jetzt die Strukturen sichern.“ Dabei geht es dem Kammerpräsidenten, wie er mehrfach betonte, im Wesentlichen darum, den festen Arzneimittelpreis zu sichern, als Garant für die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.
Resolution der AK Nordrhein zum Rx-Versandhandelsverbot*
„Die Delegierten der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zügig umzusetzen.
Eine tragfähige Alternative zur Sicherung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bisher nicht vorgelegt. Einzig der feste Arzneimittelpreis garantiert die Versorgungsqualität, die Versorgungssicherheit und die Versorgungsgerechtigkeit und ist unverzichtbarer Baustein für die solidarische Finanzierung der Arzneimittelversorgung in unserem Gesundheitssystem.
Ein Blick in die meisten Länder der Europäischen Union belegt, ebenso wie die veröffentlichte Meinung einer breiten Riege von anerkannten Rechtsexperten, die Zulässigkeit des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Im Jahr 2017 hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Umsetzungsmöglichkeit bestätigt: www.bundestag.de/blob/489008/b4b8504703025e7db95b12aa83c20fc4/wd-3-241-16-pdf-data.pdf
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, „wenn der Gesetzgeber dem Schutz der Gesundheit mit seinem Verbot des Rx-Versandhandels den Vorrang vor der freien Berufsausübung einräumt.“ (S. 10, 2. Absatz)
Im Interesse der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung brauchen die Apotheken Struktursicherheit zur Erfüllung ihres gesetzlich übertragenen Gemeinwohlauftrages.
Die Diskussion über eine längst fällige Erhöhung der Honorierung der heilberuflichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker für die freiberufliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten unseres Landes ist hiervon abzukoppeln und eigenständig zu führen. Zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels ist die Politik aufgefordert, gemeinsam mit dem Berufsstand tragfähige und zukunftssichernde Vergütungsmodelle zu entwickeln.“
* verabschiedet am 14. November 2018 in Neuss
Projektgruppe ATHINA/AMTS
Der Kammerbezirk Nordrhein macht mit seinen Projekten zu Medikationsberatungen bzw. zum Medikationsmanagement immer wieder von sich reden. Beispiele sind das vom Innovationsfonds des Bundes geförderte OAV-Projekt (Optimierte Arzneimittelversorgung für pflegebedürftige geriatrische Patienten) zur Arzneimittelversorgung in Altenheimen oder das AMTS-Modell ATHINA (Arzneimittel-Therapiesicherheit in Apotheken). Im Rahmen von ATHINA werden grundlegende Kenntnisse im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit ebenso wie eine strukturierte Vorgehensweise zur Durchführung einer erweiterten Medikationsanalyse vermittelt.
Wie Dr. Katja Renner für die Projektgruppe ATHINA/AMTS berichtete, wurde die Zertifikatsleitlinie seit der letzten Kammerversammlung im Juni dieses Jahres angepasst und im September beschlossen. Sieben Kammern nutzten mittlerweile das Schulungskonzept, sagte Renner, mit dem Nordrhein eine Vorreiterrolle in der Kammerlandschaft innehabe. Für Juli 2019 sei ein ATHINA-Symposium geplant.
Renner glaubt, dass die Apotheken digital gut aufgestellt sein müssen, wenn 2020 das E-Rezept kommt. Sie forderte die Kollegen deshalb dazu auf, den Schulterschluss zu ihren Software-Häusern und sich vorzubereiten, damit die erforderlichen Tools Bestandteil der Warenbewirtschaftung werden und dann auch rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Neue Website
Am Tag der Kammerversammlung wurde die neue technisch verbesserte Webseite der AK Nordrhein für die Öffentlichkeit freigeschaltet. Die alte Webseite mit dem internen Teil ist über einen link (Mitgliederbereich) auf der neuen Website zugänglich. Bis auf Weiteres werden beide Internetseiten parallel bestehen. |
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