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- DAZ 47/2018
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Rx-Versandverbot
Mehr Geld für Notdienste
Ausweitung des ANSG-Fonds
Vor-Ort-Apotheken müssen im Gegensatz zu ausländischen Versendern die sogenannten Gemeinwohlaufgaben erfüllen. Dazu zählen Nacht- und Notdienste, die bis vor einigen Jahren noch nicht extra vergütet wurden. Nun gibt es auf Grundlage des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetzes (ANSG) den Nacht- und Notdienstfonds, um die Dienste – von denen Landapotheken häufiger betroffen sind – pauschal und gesondert zu vergüten. Die Grünen im Bundestag und der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) fordern seit Längerem, dass dieser Fonds ausgebaut wird, sodass kleinere Apotheken daraus noch mehr Einnahmen erzielen können. Das Problem: Die Versender fordern, dass die Mittel für den Fonds vom Fixhonorar der Apotheker abgeschnitten werden, aus Sicht der Vor-Ort-Apotheker müssten sie allerdings zusätzlich von den Krankenkassen kommen. |
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