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Geprüft und nichts gefunden

ZL untersucht weitere Sartane auf Verunreinigungen

jb/ral | Was haben Candesartan, Irbesartan, Losartan und Olmesartan mit Valsartan gemeinsam? Den Tetrazolring. Und auch wenn noch nicht abschließend geklärt ist, wie die Verunreinigungen mit dem kanzerogenen N-Nitrosodimethylamin (NDMA) in den Wirkstoff Valsartan kamen, vermuten viele Experten, das dies bei der Umstellung der Synthese eben dieses Tetrazolringes geschah. Es stellte sich daher die Frage, ob andere Sartane, die dieses Strukturelement enthalten, ebenfalls betroffen sind. 37 Präparate haben Professor Mona Tawab und ihr Team vom Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker (ZL) untersucht. Gefunden haben sie nichts.

Die vom ZL durchgeführten Untersuchungen umfassen sowohl NDMA als auch N-Nitrosodiethylamin (NDEA), mit dem laut der US-amerikanischen (FDA) und der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) möglicherweise Valsartan sowie Losartan und Irbesartan verunreinigt waren. Insgesamt prüfte das ZL zehn Candesartan-, acht Irbesartan-, acht Losartan- und sechs Olmesartanpräparate – also Sartane mit Tetrazolring –, sowie sechs Telmisartan-Präparate – ein Sartan ohne das fragliche Strukturelement. Telmisartan sei eingeschlossen worden, um andere, nicht mit der Synthese zusammenhängende Kontaminationsquellen für NDMA und NDEA auszuschließen, begründet das ZL dessen Untersuchung. Zudem habe man besonderen Fokus auf die Präparate der Firmen gelegt, deren Valsartan-haltige Arzneimittel von den Verun­reinigungen betroffen waren.

Auf NDMA-Verunreinigungen wurde wie bei der ersten Untersuchung mit GC-MS gescreent. Die Methode sei aber so erweitert worden, dass sie auch das Screening nach NDEA erlaubt, schreibt das ZL in einer Mitteilung. Die NDMA-Verunreinigung wurde quantifiziert – wie zuvor auch per Standardadditionsverfahren. NDEA wurde qualitativ erfasst.

Foto: ZL
37 Sartan-Präparate hat das ZL auf Verunreinigungen geprüft. Sie waren alle „sauber“.

Verunreinigungen höchstens unter der Nachweisgrenze

In keinem der untersuchten Präparate konnte das ZL eine Verunreinigung nachweisen. NDMA war also entweder gar nicht im Produkt enthalten oder in derart kleinen Mengen, dass es mit der vom ZL angewandten Methode nicht detektierbar war. Als Quantifizierungsgrenze gibt das ZL 0,375 µg/Tablette an, als Nachweisgrenze 0,15 µg/Tablette. Für NDEA lägen die geschätzten Grenzen im selben Bereich, heißt es. Das ZL weist jedoch darauf hin, dass eine Extrapolation der Ergebnisse auf andere nicht untersuchte Chargen oder Produkte nicht möglich sei, schließlich könne das Ausmaß der Verunreinigung von Charge zu Charge erheblich variieren.

Wie kommt NDEA in Sartane?

Ein weiterer Punkt, auf den das ZL eingeht ist, dass hierzulande keine öffentlichen Erkenntnisse vorliegen, wie NDEA in Valsartan und weitere Sartane gelangen konnte – im Gegensatz zu NDMA, bei dem dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die geänderte Synthese zurückzuführen ist. Die FDA geht laut ZL auch bei NDEA von einer synthesebedingten Verunreinigung aus, für Europa gebe es keine solche Aussage. Es sei aber gerade die Tatsache der Unkenntnis über mögliche nicht erwartete Verunreinigungen in pharmazeutischen Präparaten, die letztendlich das gesamte Vertrauen in das hochregulierte pharmazeutische Qualitätssicherungssystem infrage stellen kann, so das ZL.

Mehr im Web

Eine Übersicht über alle vom ZL untersuchten Präparate finden Sie, wenn Sie auf DAZ.online im Suchfeld den Webcode K6OM4 eingeben.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Vor diesem Hintergrund hält das ZL es für dringlicher denn je, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, um solche Zwischenfälle zu vermeiden, darunter zum Beispiel mehr Transparenz bei der Wirkstoffherstellung oder die Anwendung von unabhängigen Screeningverfahren durch die Hersteller der Fertigarzneimittel. |

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