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- DAZ 45/2018
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DAZ aktuell
Ermittlungen eingestellt
Doch kein Bestechungsverdacht
Um Verdachtsmomente gegen ihren Klienten zu entkräftigten, brachte die Verteidigung des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. vor, ein Mitte 50-jähriger Pharmareferent von Hexal habe womöglich schwarz aus dem Kofferraum Zytostatika an S. verkauft. Offenbar als Beleg für krumme Geschäfte soll S. dem Pharmareferenten wertvolle Haushaltsgeräte geschenkt haben. Dies nahm die Staatsanwaltschaft Essen als Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen beide einzuleiten – wegen möglicher Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Doch nach einigen Monaten stellte sie das Ermittlungsverfahren nun wieder ein, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft so erklärt: „Die Annahme von den Küchenmöbeln wäre nur strafbar, wenn er in seiner Eigenschaft als Pharmavertreter Sonderkonditionen eingeräumt hätte.“ Es fehlt schlicht eine Gegenleistung für die Geschenke. Die Einstellung erfolge „wegen fehlenden Beweismöglichkeiten“, es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Für den Pharmareferenten hat die Angelegenheit jedoch erhebliche Konsequenzen: Nach Aufkommen der Vorwürfe feuerte Hexal ihn nach rund 18 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos. Hiergegen legte er vor dem Amtsgericht Lübeck eine Kündigungsschutzklage ein (Az. 5 Ca 570/18). Da schon die Annahme der Leistungen einen massiven Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, wurde die Kündigungsschutzklage abgewiesen. |
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