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Bellartz Prozess zieht sich ins neue Jahr

Strafkammer stellt Verfahren teilweise ein

BERLIN (ks) | Im Strafprozess gegen den ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen früher für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätigen Systemadministrator konzentriert sich das Gericht nun auf nur noch zwei der ursprünglich 40 Anklagepunkte. Ein baldiges Prozessende ist dennoch nicht in Sicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklageschrift 40 Fälle zwischen Januar 2009 und November 2012 aufgeführt, in denen der IT-Experte Christoph H. Daten aus dem BMG beschafft haben soll, etwa interne E-Mails, Sprechzettel oder Eckpunkte zu Gesetzesvorhaben. Bellartz soll ihm dafür jeweils zwischen 400 und 900 Euro bezahlt haben. Sie sah damit den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt und nahm zudem einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz an.

Wie schon seit Längerem in den Raum gestellt, beschloss die Strafkammer am 28. Oktober – nachdem auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hatte – das Verfahren in 38 Fällen einzustellen. Es verbleiben zwei angeklagte Taten, die persönliche E-Mail-Fächer von Ministeriumsmitarbeitern aus dem für Apotheken zuständigen Referat und von Staatssekretären betreffen. Zudem wurde beschlossen, von einer Verfolgung wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz abzusehen. Der Vorsitzende Richter betonte allerdings, dass die ursprünglichen Anklagepunkte bei der Beurteilung der Schuld und der Rechtsfolgen am Ende doch noch berücksichtigt werden könnten.

Zuvor hatte das Gericht abermals Beweisanträge der Bellartz-Verteidigung zurückgewiesen. Die früheren Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP) sollen nicht als Zeugen zur weiteren Sachverhaltsaufklärung vernommen werden, weil sich das Gericht keinen weiteren Erkenntnisgewinn verspricht.

Den Beschlüssen des Gerichts zu den abgelehnten Anträgen folgten in gewohnter Manier weitere Erklärungen und Anträge von Bellartz‘ Anwalt ­Carsten Wegner. Konkret beschwerte er sich über die in der Sitzung am 5. Oktober vom Gericht zurückgewiesenen Beweisanträge. So hatte das Gericht entschieden, den Staatsanwalt, der die Anklageschrift verfasst hatte, nicht als Zeugen zu laden. Wegner hätte sich weitere Informationen durch ihn erhofft: Wusste er vielleicht mehr, als er in der Anklage niedergeschrieben hatte? Denn für Wegner ist nach wie vor nicht klar, was wann wo genau geschehen sein soll – und vor allem habe man bei seinem Mandanten keine Dokumente aus dem BMG gefunden. Ihm dränge sich daher der Verdacht auf, das Gericht wolle um jeden Preis verhindern, dass der Staatsanwalt hierzu weitere Auskünfte gebe – denn womöglich wisse er auch nicht mehr. Seit Monaten gestalte sich das Verfahren als „Schleiertanz“, so Wegner – und noch immer wisse keiner, was sich hinter diesem Schleier verberge.

Diesmal beantragte Wegner noch, verschiedene ehemalige BMG-Pressesprecher als Zeugen zu laden. Sie sollen unter anderem dazu aussagen, ob es während ihrer Zeit im BMG vorkam, dass Journalisten von ihnen Materialen bekamen, möglicherweise sogar exklusiv, und ob dabei nach Gesichtspunkten der politischen Opportunität oder einer sonstigen Nähebeziehung vorgegangen wurde.

Am 15. November wird das nächste Mal verhandelt. Überdies legte das ­Gericht weitere Termine bis zum 23. Januar fest. |

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