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DAZ aktuell
Kassenbeiträge sollen 2019 sinken
Zusatzbeitrag künftig paritätisch finanziert und im Schnitt um 0,1 Prozentpunkte geringer
Die Prognose des Schätzerkreises basiert auf der Annahme, dass der Gesundheitsfonds im kommenden Jahr Einnahmen in Höhe von 231,1 Mrd. Euro verzeichnen wird – inklusive Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro, abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben werden sich laut Schätzerkreis voraussichtlich auf 244,4 Mrd. Euro belaufen.
Nun ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug. Es legt nach dieser Prognose den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2019 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2018 im Bundesanzeiger bekannt. Dann sind die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen an der Reihe: Sie werden in den kommenden Wochen über die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze der verschiedenen Krankenkassen entscheiden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte die Kassen bereits auf, Konsequenzen zu ziehen. Die Beitragssätze könnten 2019 im Schnitt um mindestens 0,1 Punkte sinken, sagte er. „Die Wirtschaft läuft gut. Das führt weiterhin zu Überschüssen in der Krankenversicherung.“
Er setzt dabei nicht zuletzt auf eine Entlastung der Beitragszahler, weil es an anderer Stelle teurer für sie wird: So hat das Bundeskabinett am 10. Oktober beschlossen, den Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent anzuheben. Spahn erklärte dazu: „Bessere Pflege kostet. Wir haben in der vergangenen Legislatur die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause ausgebaut. Das wird immer noch stärker angenommen als ursprünglich gedacht. Und in dieser Legislatur wollen wir die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Das muss uns als Solidargemeinschaft etwas wert sein. Gute Pflege braucht unsere Unterstützung.“
Schon vor einem Monat hatte das Kabinett beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent zu senken.
Der GKV-Beitragssatz besteht aus zwei Teilen: Derzeit liegt der allgemeine Satz bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,0 Prozent. Je nach Finanzlage können die Kassen aber von diesem Durchschnittsbeitrag abweichen. Der Zusatzbeitrag war bisher von den Mitgliedern allein zu zahlen, ab 1. Januar 2019 soll auch er – wie der fixe allgemeine Satz – zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. |
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