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Grüne wollen „Digitalisierungs-Dialog“
Mehr Rückenwind für die Digitalisierung im Gesundheitswesen
In dem Brief erkennt sie an, dass Gröhe in der vergangenen Wahlperiode mit dem E-Health-Gesetz „Jahre der politischen Stagnation beim Ausbau der Telematikinfrastruktur beendet“ habe. Gleichwohl könne der Status quo nicht zufriedenstellen. „Abgesehen von den auch in der Öffentlichkeit diskutierten Unzulänglichkeiten der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) fehlen vor allem eine längerfristige und zusammenhängende politische Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie ein darauf aufbauender konsistenter Rechtsrahmen“, schreibt Klein-Schmeink. Sie fürchtet angesichts der unklaren Regierungsbildung noch längeren politischen Stillstand. Daher schlägt die Gesundheitspolitikerin vor, vergleichbar mit dem Pharmadialog, möglichst bald den Dialog zur Digitalisierung zu beginnen. Dabei sollen „bestehende Probleme, Blockaden und Regelungsdefizite“ aufgearbeitet werden. Die Grüne listet sodann Themen auf, die der Dialog behandeln sollte. Unter anderem müsse es um die eGK, technische Infrastrukturen, die wissenschaftliche Nutzung von Gesundheitsdaten, die Datensouveränität der Patienten und die digitale Gesundheitskompetenz der Patienten gehen. Ziel des Dialoges sollten klare Handlungsempfehlungen sein. Klein-Schmeink will daher möglichst viele Akteure beteiligen.
In einem anderen Papier halten die Grünen ihre Ziele in Sachen Digitalisierung konkreter fest. Was die Arzneimittelversorgung betrifft, gehen sie mit der Bundesregierung hart ins Gericht. Es sei „bedenklich“, dass wichtige digitale Anwendungen wie das elektronische Rezept oder der elektronische Entlassbrief nicht vorangebracht wurden. „Damit werden Chancen der Digitalisierung für eine bessere Information und Vernetzung in unserem Gesundheitswesen unnötig vergeben.“ Hinsichtlich des Apothekenmarkts bleiben die Grünen dabei, dass es kein Rx-Versandverbot geben darf. Zudem wollen sie, dass das Ende 2016 in Kraft getretene Fernverschreibungsverbot aufgehoben wird. Beide Punkte seien „Ausdruck des digitalen Schlitterkurses“. |
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