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- DAZ 39/2018
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Ibu+Coffein wird OTC
Der Bundesrat hat am 21. September der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel zugestimmt. Unter anderem wird die Wirkstoffkombination aus Ibuprofen (max. Einzeldosis bis 400 mg) und Coffein (max. Einzeldosis bis 100 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen. Dagegen wird der Wirkstoff Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahre erstmals der Verschreibungspflicht unterstellt. Insgesamt werden 28 Positionen neu in die Anlage 1 der AMVV (verschreibungspflichtige Wirkstoffe) eingefügt. Daneben werden einige registrierte traditionelle pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Entsprechende Präparate – so es sie überhaupt gibt – sind also künftig freiverkäuflich verfügbar. Dabei geht es um Birkenblätter, Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und Orthosiphonblätter sowie ihre jeweiligen Zubereitungen. Die Änderungen dieser Verordnung treten zum ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Nur für die Position Doxylamin bleibt länger Zeit: Hier greift die Verschreibungspflicht erst ab dem ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats.
Versichertenentlastung: Bundesrat wünscht Nachbesserungen
Mit ihrem geplanten GKV-Versichertenentlastungsgesetz möchte die Bundesregierung gesetzlich Krankenversicherte entlasten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen den GKV-Zusatzbeitrag künftig wieder je zur Hälfte zahlen. Zudem sollen Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster Reserven abbauen müssen: Ihren Zusatzbeitrag sollen sie künftig nur noch dann anheben dürfen, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als die Ausgaben für einen Monat sind. Nun hat der Bundesrat eine erste Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben. Damit die vertragsärztliche Versorgung regionaler und flexibler nachhaltig gesichert werden kann, fordern sie eine Aufstockung des Strukturfonds. Hierüber könnten fachärztliche Weiterbildungen, zusätzliche Medizinstudienplätze und eine gezielte Nachwuchsförderung finanziert werden. Zudem verlangt der Bundesrat mehr Freiheit für die Krankenkassen bei der Gestaltung ihrer Versicherungsleistungen. Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Pfeiffer: Zusatzbeitrag bleibt stabil
Der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent vom Einkommen wird nach Einschätzung der Kassen im kommenden Jahr nicht steigen. „Wir rechnen damit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2019 stabil bleiben wird“, sagte Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Sie wies auf die gute finanzielle Situation der GKV hin: „Im laufenden Jahr haben bereits mehr als 15,3 Millionen Kassenmitglieder von niedrigeren Zusatzbeiträgen profitiert. Zum 1. Oktober hat eine weitere Kasse eine Entlastung um 0,2 Prozentpunkte angekündigt. Da geht es noch einmal um 1,3 Millionen Mitglieder.“ Ab 1. Januar 2019 soll der jetzt von den Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag wieder paritätisch getragen werden.
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