DAZ aktuell

Daniel Bahr als Zeuge?

Bellartz-Prozess: Gericht arbeitet Anträge der Verteidigung ab – diese stellt bereits die nächsten

BERLIN (ks) | Der Prozess gegen den Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zieht sich in die Länge. Bellartz’ Verteidiger Prof. Carsten Wegner beantragte nun, den früheren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr als Zeugen zu befragen.

Rechtsanwalt Wegner hat in der bereits seit Anfang Januar vor dem Landgericht Berlin geführten Hauptverhandlung bereits zahlreiche Anträge gestellt, die nun nach und nach ab­gearbeitet werden. Häufig geht es darum, weitere Zeugen zu laden. So wollte Wegner unter anderem verschiedene Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft, darunter auch den Sitzungsvertreter des gegenwärtigen Prozesses, Roland Hennicke, befragen. Immer wieder weist er auf die seines Erachtens unzulänglichen Ermittlungen hin. Das Gericht lehnte diese Anträge bislang jedoch regelmäßig ab – so auch vergangenen Montag, als es gleich acht abschlägige Beschlüsse verkündete. Die Tatsachen, zu denen die von Wegner gewünschten Zeugen aussagen sollten, sind zur Überzeugung des Gerichts bereits hinreichend bewiesen. Überdies seien die weiteren Beweiserhebungen für die Schuld- und Rechtsfolgefrage nicht erheblich.

Auch sonst kommt das Verfahren kaum voran. Die Verteidiger bleiben dabei, dass ihren Mandanten nichts anzulasten sei. Vorgeworfen wird Bellartz und H., zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten von Staatssekretären und aus dem Apotheken-Fach­referat des BMG ausgespäht zu haben und damit auch gegen Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen zu haben. Bellartz soll H. dafür bezahlt haben, dass dieser ihm die politisch brisanten E-Mails besorgte. Von den ursprünglich 40 angeklagten Fällen werden mittlerweile zwar nur noch zwei weiter verfolgt. Aber hier bleibt das Gericht dran.

H.‘s Verteidiger: Tatbestand nicht erfüllt

Die Verteidigung von H. betont immer wieder, dass schon der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) nicht erfüllt sein könne: So lasse sich etwa nicht belegen, wo die auf USB-Sticks von H. sichergestellten ­E-Mails ihren Ursprung haben. Es sei nur klar, dass es sich um Kopien handele. Tatobjekt könnten aber nur Originaldaten sein, so Anwältin Diana Nadeborn. Zudem seien die E-Mails an unterschiedlichen Orten gespeichert gewesen – und selbst auf die persönlichen Laufwerke von Staatssekretären hätten die Administratoren Zugriff gehabt. Eine Zugangssicherung hätte H. also nicht überwinden müssen. Doch genau das sieht der Straftatbestand des § 202a StGB vor.

Anwalt Wegner erklärte abermals, dass bei seinem Mandanten keine E-Mails oder sonstigen Schriftstücke aus dem BMG gefunden wurden und kritisierte den Ablauf des gesamten Verfahrens. Vom Gericht erbat er einen Tatsachenhinweis, wo Artikel bei Apotheke Adhoc veröffentlicht worden seien, die sich auf Informationen stützten, die nicht auch anderweitig bekannt waren. Zudem beantragte er, Daniel Bahr als Zeugen zu laden. Der FDP-Politiker war in der Zeit der Tatvorwürfe zunächst Staatssekretär im BMG, ab Mai 2011 dann selbst Bundesgesundheitsminister. Er soll sich unter anderem dazu äußern, ob es Mitarbeitern des BMG 2012 nicht gestattet war, private und berufliche E-Mails zu mischen. Ob der Anwalt das Gericht überzeugen kann, dass Bahrs Zeugenaussage den Prozess weiterbringt, ist fraglich.

Der Vorsitzende Richter kündigte für die nächste Verhandlung am 26. September an, mindestens einen weiteren Beschluss zu verkünden – Wegner wird dann noch mindestens einen ­weiteren Antrag verlesen. Derzeit sind noch vier Termine bis Mitte November anberaumt. Ob dann auch ein Urteil fällt, bleibt abzuwarten. |

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