- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 38/2018
- Bundesregierung pro ...
DAZ aktuell
Bundesregierung pro Buchpreisbindung
Antwort auf eine FDP-Anfrage
bro | 2009 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die in Deutschland geltende Buchpreisbindung für zulässig. Der Schutz der Bücher als Kulturgut rechtfertige Eingriffe in den freien Handel, hieß es damals. Die Monopolkommission stellte im Frühjahr dieses Jahres die Festpreise bei Büchern mit einem Gutachten infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Die Ökonomen halten es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt. Und so wollte nun die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie man denn auf diese Empfehlungen reagiere. Neben der allgemeinen Meinung zur Preisbindung interessierten sich die Liberalen auch dafür, ob die Bundesregierung ein ähnliches EuGH-Verfahren wie bei den Arzneimitteln auch bei den Buchpreisen erwarte, ob inländische Buchhändler gegenüber grenzüberschreitenden Händlern benachteiligt seien und was man plane, um etwaige Nachteile von Inländern gegenüber EU-Versendern zu beseitigen. Auf die allgemeinen Fragen der FDP antwortet die Regierung: „Die Bundesregierung hält die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, das Kulturgut Buch zu schützen.“ Zudem heißt es, dass die Buchpreisbindung mit dem Unionsrecht „vereinbar“ sei. Probleme wie im Arzneimittelhandel, wo EU-Versender Verbrauchern in Deutschland seit Jahren Boni geben, sieht die Bundesregierung nicht. Schließlich gelte die Preisbindung für alle Anbieter: „Aus dem Gesetz ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel. Die gesetzliche Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten.“ Trotzdem will die Bundesregierung das Gutachten prüfen. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.