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Startschuss für neue Grippeimpfstoffe
AOK Nordost rechnet mit sicherer Versorgung in der Saison 2018/2019
Die Apotheken in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben die ersten Impfdosen des quadrivalenten Influenza-Impfstoffs für die Grippesaison 2018/2019 erhalten. Dies teilten Anfang der Woche die AOK Nordost und die Apothekerverbände der drei Länder an. Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereins, ist überzeugt, dass einem reibungslosen Ablauf der Impfungen damit „nichts im Wege“ stehe. Schließlich seien die benötigten Impfstoffmengen – wie schon in den Jahren zuvor – frühzeitig bestellt worden. Bienfait: „Lieferengpässe für Grippeimpfstoffe waren daher im Nordosten nie ein Thema.“
AOK: Modell seit 2011 bewährt
Auch Susanne Dolfen, Leiterin Arzneimittelversorgung bei der AOK Nordost, verweist darauf, dass sich das Versorgungsmodell im Nordosten seit 2011 bewährt habe. Es werde daher auch in der kommenden Grippe-Saison eine verlässliche und wirtschaftliche Versorgung sichergestellt. Dolfen betont: „Wir hatten uns als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bereits im Februar 2018 mit den anderen Kassen in der Region Nordost und den Apothekerverbänden auf die Finanzierung des quadrivalenten Impfstoffes verständigt – lange bevor die Vierfachimpfung als Regelleistung für die gesetzliche Krankenversicherung verbindlich wurde.“ Tatsächlich sollten die Bestellungen bis Mitte März erfolgen, während der Gemeinsame Bundesausschuss erst im April grünes Licht für die Kostenübernahme für den Vierfachimpfstoff gab.
Dass AOK und Apotheker im Nordosten sich so zuversichtlich äußern, ist sicher eine Reaktion auf die vorangegangene massive Kritik an ihrem Modell. Denn nur ein Hersteller – Mylan – hat sich in einer gesonderten Vereinbarung bereit erklärt, zu einem Preis zu liefern, bei dem sich für die Apotheker der mit den Kassen vereinbarte Festpreis von 10,95 Euro inkl. Mehrwertsteuer je generisch verordnete Impfstoffdosis rechnet. Diese erneute Konzentration auf einen Hersteller missfiel nicht zuletzt dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Schließlich hatte der Gesetzgeber erst 2017 die Rabattverträge für Impfstoffe abgeschafft, um Exklusivvereinbarungen zu stoppen und damit für mehr Versorgungssicherheit zu sorgen. Mittlerweile plant das Bundesgesundheitsministerium, nochmals bei der Regelung zur Impfstoffversorgung im Sozialgesetzbuch V nachzubessern: Krankenkassen sollen bei regionalen Vereinbarungen mit Apothekerverbänden künftig stets die zwei günstigsten Impfstoffe zahlen. |
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