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DAZ aktuell
„Nur Präsenzapotheken bieten höchste Sicherheit für Patienten“
Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG)
Von den Fortschritten der wissenschaftlichen Pharmazie würden vor allem Patienten profitieren, die direkten Kontakt zu ihrem Apotheker vor Ort haben. Hinsichtlich Medikationsmanagement, Arzneimitteltherapiesicherheit und evidenzbasierter Pharmazie sind Präsenzapotheken im Sinne einer personalisierten Arzneimitteltherapie die beste Wahl zum Wohle der Patienten, findet die Fachgesellschaft. Daher unterstützt die DPhG alle Initiativen – wie zuletzt die Online-Petition des Apothekers Christian Redmann –, die das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Ziel haben und dadurch die Präsenzapotheken stärken und sie als moderne, digitalisierte und hochqualifizierte Einrichtungen im Gesundheitswesen präsentieren.
Die Stellungnahme ist unterzeichnet von Prof. Dr. Stefan Laufer, amtierender Präsident, sowie Prof. Dr. Hermann Ammon, der von 1996 bis 1999 DPhG-Präsident war.
„Güter der besonderen Art“
Dass der Gesetzgeber einerseits sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation der Apotheker und die Ausstattung von Apotheken stelle und damit die Wichtigkeit einer verantwortungsvollen und hochwertigen Arzneimittelversorgung deutlich mache, andererseits aber Arzneimittelversender einen Briefträger zur Auslieferung von Arzneimitteln beauftragen oder gar einen Arzneimittelautomaten zur Selbstbedienung aufstellen, „klinge wie Hohn“. Der Ausschluss aus der Erstattungspflicht, die Einführung des Versandhandels und die Aufhebung der Preisbindung haben nach Ansicht der DPhG die Trivialisierung der apothekenpflichtigen OTC-Präparate gefördert – bei bestehendem Risiko bei falscher oder missbräuchlicher Anwendung. Weil Arzneimittel Nutzen, aber auch Risiken mit sich brächten, gebe es die Apothekenpflicht, so die DPhG. Arzneimittel seien Güter der besonderen Art. Nur in einem persönlichen Gespräch könne der Apotheker klären, ob die Eigendiagnose des Patienten plausibel ist und gegebenenfalls den Patienten dazu motivieren, einen Arzt zu konsultieren.
Zudem hat die Präsenzapotheke gegenüber dem anonymen Versandhandel nach Ansicht der DPhG den entscheidenden Vorteil, dass durch den engen Kontakt von Apotheker, Arzt und Patient mögliche Medikationsfehler rechtzeitig entdeckt und Lösungen gefunden werden könnten. Außerdem hebt die Fachgesellschaft auf den Umstand ab, dass beim Versandhandel der Patient selbst beurteilen muss, ob er eine Beratung für erforderlich hält oder nicht. Die DPhG erachtet das als problematisch, weil medizinische Laien nicht sensibilisiert für Probleme in der Arzneimitteltherapie seien.
Den ärztlichen Vorstößen in Richtung Telemedizin kann die Fachgesellschaft nicht viel abgewinnen – der Absatz ist überschrieben mit „Ärzte auf Abwegen“. Dass die Ärzteschaft sich für eine Zulassung der Fernbehandlung entschieden hat, ist für die DPhG ebenso wenig nachvollziehbar wie die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Entscheidung begrüßt. Die DPhG lehne den Beschluss des Ärztetages zur Fernbehandlung entschieden ab, weil die Leidtragenden die Patienten seien, heißt es in der Stellungnahme.
Die Politik ist gefordert
Die deutsche Präsenzapotheke werde dadurch, dass sich EU-Versender nicht an die Arzneimittelpreisbindung halten müssen, wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht. Zudem führe dieser – noch dazu ungleiche – Preiswettbewerb zu einer Trivialisierung der besonderen Ware Arzneimittel, und das nicht nur im OTC-, sondern auch im verschreibungspflichtigen Segment. Die DPhG fordert daher, dass diese Entwicklung so schnell wie möglich gestoppt werden muss. Der Gesetzgeber müsse alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten, mit denen die öffentliche Apotheke in Deutschland nachhaltig gestärkt wird. |
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