DAZ aktuell

4-K-Regel gegen Abhängigkeit

Statement der Drogenbeauftragten

eda | In dieser DAZ beantworten ab S. 56 zwei Juristen die Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker trotz Schweigepflicht zur Strafanzeige von Rezeptfälschern berechtigt sind. Antrieb für viele Kriminelle ist die eigene Arzneimittelabhängigkeit. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt, was sie von Angehörigen und Ärzten konkret erwartet.
Foto: Steinbauer GmbH
Marlene Mortler

DAZ: Frau Mortler, bitte fassen Sie kurz die aktuelle Situation in Deutschland zusammen: Wie steht es um das Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial bei Arzneimitteln?

Mortler: Schätzungsweise 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen sind abhängig von Arzneimitteln mit Suchtpotenzial. Dazu gehören insbesondere Benzodia­zepine und die sogenannten Z-Drugs. Mehr als zwei Drittel der Arzneimittelabhängigen sind ältere Menschen und davon der größte Anteil Frauen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der „stillen Sucht“, denn Arzneimittelabhängigkeit bleibt lange Zeit unerkannt.

DAZ: Was empfehlen Sie, um den Missbrauch frühzeitig zu erkennen oder generell zu verhindern?

Mortler: Ganz besonders wichtig ist es, weiter die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Darüber hinaus gibt es eine klare und einfache Orientierungshilfe zu Arzneimitteln, insbesondere für die, die ein Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial haben. Bei diesen gilt die sogenannte 4-K-Regel: 1. Klare Indikation, 2. Korrekte Dosierung, 3. Kurze Anwendung, 4. Kein abruptes Absetzen. Wenn diese 4 K’s bei der Verordnung und der Einnahme immer berücksichtigt werden würden, wären wir beim Thema Arzneimittelabhängigkeit einen großen Schritt weiter. Ein wachsames Auge sowohl beim Arzt als auch beim Patienten sowie ein sorgfältiges Abwägen von Risiken und Nutzen sollten daher selbstverständlich sein. |

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