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Wird jetzt im großen Stil retaxiert?

Schiedsspruch zur Hilfstaxe zeigt erste Auswirkungen

bro/ral | Die AOK Hessen macht es vor: Sie hat den etwa 30 Zytostatika-herstellenden Apotheken in ihrem Bundesland mitgeteilt, dass alle Abrechnungen vom November und Dezember 2017 auf Basis des im Januar 2018 ergangenen Schiedsspruchs zur Hilfstaxe retaxiert werden. Da dieser Schiedsspruch rückwirkend ab dem 1. November 2017 gilt, ist die Kasse dazu berechtigt. Ob andere Kassen dem Beispiel folgen werden, ist unklar. Es könnte jedoch eine flächendeckende Retax-Welle auf die Zyto-Apotheker zurollen.
Foto: DAZ/Sket
Es hat begonnen Die ersten Retaxierungen sind bei Zyto-Apothekern angekommen. Was noch folgt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Im vergangenen Jahr hat der Gesetz­geber die exklusiven Zyto-Verträge zwischen Kassen und Apothekern abgeschafft. Die dadurch entgangenen Einsparungen sollten unter anderem durch neue Preise in der Hilfstaxe wieder eingeholt werden. Bis Ende August 2017 sollten Kassen und Apotheker sich in Verhandlungen auf eine neue Hilfstaxe einigen. Das gelang nicht, die Schiedsstelle wurde angerufen und erst im Januar 2018 gab es einen Schiedsspruch, der von den Apothekern zähneknirschend hingenommen werden musste. Unter anderem enthält er die Regelung, dass der Abrechnungspreis für den Wirkstoff bei nicht patentgeschützten Wirkstoffen im Grundsatz der zweitgünstigste Apothekeneinkaufspreis – abzüglich eines Abschlags von 50 Prozent – sein soll. Zuvor waren es 30 Prozent Abschlag.

Für die im Schiedsspruch vereinbarten Preise wurde als rückwirkendes Stichdatum der 1. November 2017 festgelegt. Bis die neuen Abschläge auch elektronisch abgerechnet werden konnten, vergingen nach dem Schiedsspruch jedoch einige Wochen. Ende Februar teilte der Verband Zytostatika-herstellender Apotheker (VZA) dann mit, dass die neuen Preise ab dem 1. März 2018 abzurechnen seien. Die von November bis März erfolgten Abrechnungen sind aufgrund des rückwirkenden Stichdatums aus Kassensicht allerdings fehlerhaft. Und so müssen sich die Zytostatika-herstellenden Apotheker nun auf mög­licherweise flächendeckende Retaxationen einstellen. In Hessen sind diese Beanstandungen nun angelaufen. Auf die Frage, ob die dortige AOK sich derzeit systematisch den Zyto-Abrechnungen widme, erklärte ein Sprecher: „Ja, be­zogen auf November und Dezember 2017“. Dabei seien auch Wirkstoffe mit nicht-onkologischen Indikationen betroffen, wie zum Beispiel Eculizumab.

Mittlerer fünfstelliger Betrag

Auf die Frage, wie viele der Zyto-Apotheken in Hessen nun mit Retaxationen rechnen dürfen, hieß es: „Letztlich sind alle Zytostatika-herstellenden Apotheken betroffen.“ Wie groß die Gesamtsumme ist, die die AOK bei den Apothekern nun beanstandet, wollte der AOK-Sprecher nicht sagen. Dem Vernehmen nach geht es aber um größere Summen, teilweise pro Apotheke um einen mittleren fünfstelligen Betrag.

Die AOK Hessen hat in diesem Bundesland einen Marktanteil von etwa 30 Prozent. Doch bleibt völlig offen, ob die anderen Kassen dieser sehr rigiden Retaxweise der AOK Hessen folgen. Denn eines ist klar: Zum Zeitpunkt der Taxierung konnten die Apotheker gar nicht anders abrechnen, weil der Schiedsspruch mit den neuen Abschlägen erst im Januar 2018 erfolgte. |

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