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Nur ein Angestellter und Journalist?
Im Strafverfahren gegen Thomas Bellartz und Christoph H. wurde die Anklage verlesen
Im Prozess gegen Bellartz und Christoph H. – den beiden Männern, denen ein Ausspähen von Daten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen wird – ging es am 12. Januar in die zweite Runde. Nachdem der erste Prozesstag vor Verlesung der Anklageschrift unterbrochen wurde, dauerte der zweite Termin vor dem Landgericht Berlin mehr als sechs Stunden. Vor allem, weil es immer wieder Unterbrechungen gab. Zunächst wies der Vorsitzende Richter die am ersten Sitzungstag gestellten Anträge von Bellartz’ Anwalt Prof. Dr. Carsten Wegner zurück. Doch der Verteidiger hatte bereits neue Anträge in petto, mit denen er die Hauptverhandlung unterbrechen wollte. Er wollte, dass Staatsanwalt Roland Hennicke sowie die Pressesprecherin des Gerichts, Lisa Jani, die Hauptverhandlung verlassen. Wegners Vorwurf: Der Staatsanwalt habe nach dem ersten Prozesstag den Medien zu viele Informationen aus der noch nicht verlesenen Anklageschrift preisgegeben. Und auch die Pressesprecherin habe Informationen in unzulässiger Weise an Journalisten weitergegeben. Dabei nahm er konkret Bezug auf einen Beitrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) sowie Beiträge des Journalisten Markus Grill zur Causa Bellartz für die Süddeutsche Zeitung und die Tagesthemen. In beiden Fällen habe es Zitate aus der Anklage gegeben – für Wegner ein Fall von „Durchstecherei“. Mit Hennicke und Jani als Zeugen wollte er klären, ob für den Informationsfluss der Staatsanwaltschaft und Gerichte zu Journalisten etablierter Medien andere Maßstäbe gälten, als für den von Ministerien zu Journalisten kleinerer Online-Medien. Denn seines Erachtens hat Bellartz für sein Nachrichtenportal Apotheke Adhoc einfach nur Quellen genutzt.
Das Gericht schickte zwar zunächst die Pressesprecherin aus dem Saal, Hennicke durfte jedoch bleiben. Nach einer ersten Unterbrechung verkündete der Vorsitzende, dass die Hauptverhandlung nicht unterbrochen werde. Auch den Antrag auf Ablösung des Staatsanwalts wies er zurück. Zwar seien dessen „vorschnelle Einschätzungen“ gegenüber der Presse „unsensibel und der Situation nicht angemessen“ gewesen. Dies reiche jedoch nicht, um ihn von seiner Funktion zu entbinden. Auch die Vernehmung des Staatsanwalts und der Pressesprecherin als Zeugen lehnte das Gericht ab. Es sei nicht anzunehmen, dass durch ihre Vernehmung bedeutsame Erkenntnisse für den Prozess gezogen werden könnten.
Die konkreten Vorwürfe
Damit war es Zeit für die Verlesung der Anklage. Demnach haben sich Bellartz und H. im März 2006 kennengelernt. In der Folge hätten sie verabredet, sich gemeinsam vertrauliche Daten aus den für Apotheken und Arzneimittel zuständigen Fachreferaten des BMG zu verschaffen, um durch deren Verbreitung finanziell zu profitieren. Hierzu soll H. seine Stellung als Systemadministrator des BMG ausgenutzt haben, um bestimmte kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer auszuspähen, die ihm zuvor durch Bellartz benannt wurden. Dabei soll es etwa um Vorlagen für die Hausleitung, Sprechzettel, Eckpunkte zu Gesetz- und Verordnungsvorhaben und Vermerke zur Vorbereitung von Besprechungen mit Interessenverbänden gegangen sein. Diese Daten habe H. auf CD gebrannt, die er Bellartz gegen Zahlung von Geldbeträgen (insgesamt 26.550 Euro) übergeben haben soll. Mit den ausgespähten Daten habe sich Bellartz einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen. Zum einen für die ABDA, zum anderen für Apotheke Adhoc. Dabei habe er sich auch einen finanziellen Vorteil erhofft: Mehr Nutzer sollten Apotheken Adhoc lesen, mehr Newsletter versendet werden und die Werbeeinahmen steigen. Auch sei es ihm darauf angekommen, durch die Streuung exklusiver Insiderinformationen die Zahlungen der ABDA an ihn in beträchtlicher Höhe zu rechtfertigen. Dann folgte eine Aufzählung der 40 angeklagten Taten von Januar 2009 bis November 2012. Zumeist ist der Datenzugriff und die Geldübergabe nur ungefähr genannt, ab Frühjahr 2012 werden die Angaben konkreter, teilweise mit Uhrzeit und Ort der Übergabe. Laut Anklage wurde damit der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) erfüllt und es liegt ein strafbewehrter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor (§ 44 BDSG).
Anwälte rügen Ermittlungs-pannen und Rechtsverletzungen
Die Angeklagten äußerten sich auch nach Verlesung der Anklage nicht persönlich, sondern ließen Statements ihrer Anwälte verlesen. H.‘s Anwalt Nikolai Venn konzentrierte sich dabei ganz auf rechtliche Aspekte. Er rügte etwa, dass im Dezember 2013 die Anklage erhoben worden sei, ohne zuvor den Abschluss der Ermittlungen abzuwarten. Es sei auch nach der Anklageerhebung weiter ermittelt worden – und das, ohne dass die Verteidigung hinzugezogen wurde. So seien auch die Auswertungen der Speichermedien noch nicht in der Akte gewesen. Immer wieder habe die Verteidigung den Sachstand erfragt, aber keine befriedigende Antwort erhalten. Vielmehr seien im Jahr 2014 zum Beispiel noch weitere Berichte des Landeskriminalamtes vorgelegt worden. Venn sprach von einer „eklatanten Verletzung von Beschuldigtenrechten“. Überdies führte er aus, warum seines Erachtens die angeblichen Taten nicht unter die Straftatbestände fallen. Auch gebe es keine Beweismittel, „wer welche Daten welchen Inhalts wann und wie erlangt haben soll“.
Wegner erklärte ebenfalls, dass bei Bellartz keine Dateien gefunden worden seien, die unter den Datenbegriff des § 202a StGB fielen. Ebenso wenig relevante private oder geschäftliche Mails. Vor allem kritisierte er aber die Justizbehörden und eine angebliche Zwei-Klassen-Justiz. „Durchstecherei und Intransparenz“ seien die „Leitmotive“ der Staatsanwaltschaft gewesen: Sie habe Ende 2013 das BMG und Journalisten eher über die bevorstehende Anklage informiert als die Verteidigung – zum Nachteil seines Mandanten. Wegner monierte zudem, dass Bellartz als „angeblicher Lobbyist“ dargestellt werde. Die ABDA sei dem Vorwurf, er sei als solcher für sie tätig geworden, immer entgegengetreten. Bellartz sei lediglich ein „Angestellter in der Kommunikationsabteilung der ABDA“ gewesen, so Wegner. Vor allem aber sei er Journalist, der von den Ermittlern in seiner Arbeit behindert worden sei. So habe es einen Zugriff beim „unabhängigen Portal“ Apotheke Adhoc gegeben. Hier habe man die Server lahmgelegt – offenbar um kritischen Journalismus zu unterbinden. Es sei offenbar um eine möglichst hohe Skandalisierung gegangen.
Dabei habe das BMG wohl einfach seine Informationsquellen nicht im Griff gehabt. Denn auch andere Medien – zum Beispiel DAZ.online – hätten etwa vom Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung berichtet. Unerwähnt ließ Wegner allerdings den sehr viel eher ins Spiel gebrachten „Arbeitsentwurf“, über den nur Apotheke Adhoc berichtet hatte.
Zeugenbefragung kann starten
Wegner deutete zudem an, dass das BMG Zeugen durch Geldzahlungen habe beeinflussen wollen – Näheres dazu werde die Zeugenbefragung ergeben. So etwas habe sein Mandant nie getan. Am 19. Januar wird der Prozess fortgesetzt. Nach den anfänglichen Störfeuern und Verzögerungen startet dann die Befragung der Zeugen. |
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