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OTC-Switches vor dem Start
Ausschuss für Verschreibungspflicht
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der beim BfArM angesiedelt ist, entscheidet zwar nicht darüber, ob ein Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen oder in sie überführt wird, er hat aber maßgeblichen Einfluss darauf. Denn in den meisten Fällen folgt der Gesetzgeber seinen Empfehlungen und ändert die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entsprechend. Meist trifft sich das Gremium zweimal im Jahr. Die Sitzung am 3. Juli ist jedoch erst die erste in 2018. Der Tagesordnung ist zu entnehmen, dass es unter anderem um einen möglichen OTC-Switch des Antihistaminikums Levocetirizin (Xusal® und Generika) gehen wird. Zudem wird die Entlassung des Muskelrelaxans Methocarbamol (DoloVisano®, Ortoton® und Generika) aus der Verschreibungspflicht diskutiert werden. Ein weiteres Arzneimittel, für das der Hersteller einen OTC-Switch beantragt hat, ist die Fixkombination aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat. Sie wird derzeit rezeptpflichtig unter dem Handelsnamen Ichthocortin®vertrieben. Einsatzgebiete sind nicht infizierte, leicht ausgeprägte subakute entzündliche, allergische oder juckende Hauterkrankungen. |
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